Klagen Hollfelder Bürger? Firma Futterfreund will deutlich wachsen

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HOLLFELD. Das Unternehmen Futterfreund im Gewerbegebiet Hollfeld Süd-West II will erweitern. Um knapp 1000 Quadratmeter. Für den Ausbau der Lagerhalle, für eine Andockstation, an der Lastwagen Tiernahrung für den Vertrieb der laut Bürgermeisterin Karin Barwisch boomenden Firma in alle Himmelsrichtungen aufnehmen können. Der Stadtrat beschloss dazu, den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan für dieses Areal zu ändern. Auch wenn zwei Bürger im Anhörungsverfahren zur Bauleitplanung Bedenken angemeldet haben.

 
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Das Unternehmen Futterfreund will seine Lagerflächen um knapp 1000 Quadratmeter vergößeren. Foto: Gerhard Leikam Quelle: Unbekannt

„Es geht da ja auch um Arbeitsplätze“, so Barwisch. Und: Eine Kommune sollte froh sein über Betriebe auf ihrem Gebiet, die funktionieren, die Erfolg haben. So sahen das auch die Räte. Sie sind aber zugleich überzeugt: Ihr Beschluss bringt nicht automatisch den Bau an sich in Gang. Weil sie damit rechnen, dass von privater Seite Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Vorhaben eingereicht und damit in der Konsequenz eine einstwillige Verfügung erreicht wird.

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Einwände der "Bürger A und B"

Namen wurden in der Sitzung aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt. Die Rede war nur von den „Bürgern A und B“. Diese haben massive Einwände gegen die Erweiterung geäußert. Weil da zum Beispiel Fehler beim Genehmigungsverfahren mit Blick auf den gültigen Bebauungsplan gemacht worden seien. Stimmt nicht, so die Bürgermeisterin: „Alle Befreiungen, die wir erteilt haben, sind vom Landratsamt gebilligt.“

Wird es zu laut?

Darunter auch, dass ein Nachbar in seinem Firmengebäude eine Betriebsinhaberwohnung einrichten kann, was normalerweise in einem Gewerbegebiet nicht so ohne Weiteres geht. Dieser Nachbar wiederum befürchtet nun eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität durch den zu erwartenden Schwerlastverkehr und die daraus resultierende Lärmbelästigung. In der Stellungnahme der Verwaltung wird auf ein Gutachten verwiesen, nach dem das zumutbare Maß nicht überschritten werde. Dass dieses Schallschutzgutachten vom Investor selbst in Auftrag gegeben wurde, sei ebenfalls nicht kritikwürdig, wie Barwisch und Bauamtsleiterin Heike Blume betonten. Schließlich handle es sich um ein unabhängiges und damit vertrauenswürdiges Büro, das hier tätig wurde.

Keine Bauverbotszone

Auch den Einwurf, mit dem Ausbau in Richtung Treppendorf sei eine Bauverbotszone betroffen, lässt man im Rathaus nicht gelten. Denn: Dort existiere keine, sondern nur in Richtung Staatsstraße. Und dann ist da noch die Angst der „Bürger A und B“, dass die im Zuge der Erweiterung neu entstehenden Parkplätze als „Übungsfläche“ dienen könnten für junge Leute, die dort ihre „Fahrkünste“ demonstrieren wollen. Auch hier wiegelt man im Rathaus ab, über die Errichtung einer Schranke lasse sich das gerade am Wochenende problemlos verhindern.

Stadtrat hat alles richtig gemacht

Ja, so Bürgermeisterin Barwisch, der Stadtrat habe in der Vergangenheit gesagt, er wolle dort keine Erweiterung von Gewerbeflächen. Aber man dürfe die Realität nicht aus den Augen verlieren, „der Versandhandel der Firma blüht wohl, daher ist der Bedarf einfach gegeben“. Und der Ausbau sei zudem „so klein und effektiv wie möglich“ geplant. Abgesehen davon habe man das Vorhaben im Vorfeld ausführlich diskutiert, habe die Bürger bald eingebunden – „und da kamen zunächst keine Beschwerden“. Die Stadt habe sich jedenfalls „nichts vorzuwerfen“, sie habe das Thema korrekt und umfassend behandelt. Unabhängig von juristischen Schritten werde es mit dem Bau sowieso nicht so schnell losgehen können. Zuerst müsse das Landratsamt den Beschluss des Stadtrates billigen, erst dann könne der eigentliche Bauantrag eingereicht werden.

Wasser soll versickern

Übrigens: Bedenken hatte auch das Wasserwirtschaftsamt in seiner Stellungnahme geäußert. Die Entsorgung des Niederschlagswassers sei nicht zufriedenstellend erklärt. Der Architekt des Bauherrn habe dazu angemerkt, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werde, ob das Wasser über die angrenzenden Flächen versickern kann, so Heike Blume.

Ein zusätzlicher Abwasseranschluss sei nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Weil – wenn es mit der Versickerung nicht klappt – ein Ableiten des Wassers auf benachbarte Ausgleichsflächen möglich wäre.