Gegen Inzidenzen als Maßstab Bayreuther Familie klagt gegen Trainings-Verbot

Rainer, Paul, Leo und Constance Friedlein: Sie wollten mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof die Rechte und die Lobby der Sport treibenden Kinder und Jugendlichen stärken. Foto: Eric Waha

Im Jahr zwei der Pandemie muss es dann auch mal gut sein mit dem Trainings-Verbot für die jungen Sportler. Das sah eine Bayreuther Familie so – und klagte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die geltenden und auf Inzidenzwerte gestützten Regelungen. Das Gericht wies die Klage ab. Die Reaktionen auf den Vorstoß allerdings sehen Constance und Rainer Friedlein durchaus positiv.

 
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Von Eric Waha

Es geht um die Kinder. Um deren Rechte. Und um den Sport, der so wichtig ist für die Kinder. Gerade jetzt, in Jahr zwei der Corona-Pandemie. Und um die Tatsache, dass Inzidenzwerte bestimmen, wann Mannschaftssportler trainieren dürfen. Und vor allem: wann nicht. Denn Training gibt es für die Mannschaftssportler Paul (13 Jahre) und seinen Bruder Leo Friedlein (zwölf Jahre) eigentlich schon seit Monaten nicht mehr. Inzidenz über 100 – kein Training mit der Mannschaft, sondern bestenfalls in Kleinstgruppen. Selbst unter freiem Himmel. Die Brüder haben deshalb – natürlich hauptsächlich ihre Eltern Constance, die Anwältin ist, und Rainer Friedlein, der Familienrichter in Bayreuth ist – vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt. Das Ziel: Einen geordneten und geregelten Trainingsbetrieb wieder möglich zu machen. Eine Klage, die der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren ablehnt.

Staatstragende Argumentation

Die Argumentation des Gerichts nennt Rainer Friedlein in Teilen „staatstragend“. Denn unter anderem, sagt Friedlein im Gespräch mit dem Kurier, erkenne das Gericht die Copsy-Studie der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zu Corona und Psyche, die die Lebensqualität und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen regelmäßig abfragt, nicht als „belastbar“ an. Zum anderen verweist das Gericht in seiner Begründung darauf, dass die Einwände der Kläger gegen die Bewertung der Gefahrenlage durch die Sieben-Tages-Inzidenz als Kriterium „nicht durchgreifen“ würden. Wörtlich heißt es: „Das maßgebliche Abstellen auf die Inzidenzwerte von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben tagen ist inzwischen durch den Gesetzgeber vorgegeben.“ Daraus zieht das Gericht den Schluss, dass „sich Zweifel an deren (wissenschaftlicher) Aussagekraft bei der Normanwendung grundsätzlich nicht mehr stellen“. Das, sagt Friedlein, sei „schon sehr staatstragend“ – gerade, weil „die Rechtskontrolle doch eigentlich durch die Gerichte zu erfolgen hat“.

Wenn nicht sie als Juristen, wer dann?

Die Enttäuschung über die Entscheidung des Gerichts ist überschaubar: „Wir wussten, dass die Erfolgsaussichten eher gering sind“, sagt Rainer Friedlein. Aber: „Wenn nicht wir als Juristen es versuchen, wer denn dann?“ Denn abseits von Studien und dem Erleben aus dem eigenen Umfeld weiß der Familienrichter Friedlein nur zu genau: Gerade die Kinder und Jugendlichen haben in der Pandemie eine zu geringe Lobby, drohen hinten runter zu fallen, weil ihnen schlichtweg der sportliche Ausgleich fehlt. „Kinder brauchen zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung andere Kinder.“ Und Sportler brauchen Training, das im Mannschaftssport eben nur mit anderen geht – „im besten Fall auch einen Gegner, mit dem sie sich messen können“.

Probleme der Kinder werden größer

In seinem Beruf habe er festgestellt, „dass die Unterbringungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sprunghaft angestiegen sind“. Auch die psychischen Auffälligkeiten seien dramatisch angestiegen: Der Leiter der größten Klinik in Oberbayern habe vor kurzem bei einem Online-Lehrgang davon gesprochen, „dass vor Corona jedes fünfte Kind auffällig gewesen sei. Jetzt ist es jedes dritte.“ Was auch logisch sei: Seit Mitte Dezember sei den Kindern ihr dritter Lebensbereich neben dem Elternhaus und der Schule – die ja auch wietgehend zuhause stattfindet – weggebrochen: „Die Freizeit, die bei vielen von Sport dominiert war.“ Die Kinder würden dadurch „übermäßig stark belastet“. Vor allem jene, die familiär, finanziell oder wegen ihrer Herkunft schlechtere Voraussetzungen hätten. Deshalb hätten sich die beiden Juristen auch am Wochenende nach der ersten Aktion „Sichtbar!“ am 12. März, die unter anderem die beiden Vereine der Brüder mit angestoßen hatten, „hingesetzt und die Klage zusammengeschrieben“, wie Constance Friedlein sagt. „Es kamen einfach zu viele Dinge zusammen. Und wir haben uns gesagt, dass es einfach so nicht mehr weitergehen kann.“

Inzidenz kann nicht das einzige Kriterium sein

Wobei beide deutlich unterstreichen, dass es ihnen nicht darum geht, Querdenkern das Wort zu reden. Im Gegenteil. Aber es müsse – gerade mit Blick auf den Rechtsstaat – möglich sein, Dinge auf rechtlichem Weg zu hinterfragen, die man für falsch hält. „Und je länger die Pandemie dauert, kann der Inzidenzwert nicht das einzige Kriterium sein“, sagt Rainer Friedlein. Und: „Kinder haben kein Wahlrecht, also ist erwartbar, dass sie eher selten mehr Rechte einfordern.“ Was ihre Lobby schmälere, „das wollten wir ändern“.

Besser kontrolliert im Training als zu viele auf dem Bolzer

Zumal ja ein wichtiges Argument das sei: Es ist, sagen Constance und Rainer Friedlein, schwer nachvollziehbar, dass Kinder und Jugendliche etwa morgens gemeinsam auch bei Inzidenzwerten jenseits der 100 nach negativem Corona-Test im Unterricht sind, nachmittags die gleichen Kinder aber nicht miteinander in größeren Gruppen unter freiem Himmel trainieren können. „Die gehen dann halt, wenn sie Sport treiben wollen, auf den Bolzplatz und spielen dort. Da wären sie doch besser kontrolliert im Training“, sagt Rainer Friedlein. Und seine Frau fügt an: „Zumal die Vereine viel Mühe in die Umsetzung entsprechender Hygiene-Konzepte nach den geltenden Gesetzen gesteckt haben.“

Viel Rücklauf aus ganz Oberfranken und darüber hinaus

Das Urteil haben die Friedleins Sportverbänden zur Verfügung gestellt und haben nach einer Veröffentlichung über den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) „überraschend viel Feedback bekommen“, wie Constanze Friedlein sagt. Weil man bei vielen Eltern, die in der Folge davon Wind bekommen hätten, offene Türen eingerannt sei. Viele hätten angerufen, „auch Leute, mit denen ich seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr hatte“, sagt Rainer Friedlein. „Wir wollten damit einen Denkanstoß setzen und hoffen, dass es dennoch im Sinne der Kinder vorangeht“, sagt Constance Friedlein.

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