Klage vor dem Arbeitsgericht: Mutter will die Ehre ihres Sohnes wieder herstellen Suizid kurz nach der Kündigung

Von Peter Engelbrecht

Vier Tage nach der außerordentlichen Kündigung seines Arbeitgebers hat sich der kaufmännische Angestellte Sven K. umgebracht. Seine Mutter hält die Kündigung für nicht fundiert und will den tragischen Fall jetzt vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth aufklären. Der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem „Kreuzzug“ der Mutter gegen das Unternehmen.

 Foto: red

Am 5. Februar 2013 hat der Mann die außerordentliche Kündigung erhalten, am 9. Februar 2013 hat er sich das Leben genommen. Gut 13 Jahre arbeitete der Angestellte bei der Firma in Bayreuth, „Beschwerden hat es nie gegeben“, berichtet seine Mutter. Krank sei ihr Sohn in dieser langen Zeit nur ein paar Tage gewesen, er habe sich mit seiner Arbeit identifiziert und habe sich engagiert für das Unternehmen eingesetzt. Erste Reibereien habe es gegeben, als der Seniorchef in Rente ging und dessen Sohn die Firma übernahm. Ihr 41-jähriger Sohn habe von Mobbing gesprochen, erinnert sich die Mutter.

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Am 5. Februar 2013 dann ein Paukenschlag: „Wir kündigen das ... Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund“, schrieb der Chef. In den Provisionsabrechnungen Juli, Oktober, November und Dezember 2012 habe der Angestellte Zahlungen geltend gemacht, die so nicht bestanden hätten und ihm „aufgrund der Täuschung“ von der Firma ausgezahlt wurden. Dadurch sei Vertrauen zerstört worden, aus diesem Grund sei es nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Der Angestellte musste sofort seinen Schreibtisch räumen, der Schock saß tief. Vier Tage später erhängte er sich.

Was genau ihm vorgeworfen wurde, ist der Mutter bis heute unklar. Die Mutter klagte vor dem Arbeitsgericht Bayreuth. Ihr Rechtsanwalt teilte dem Arbeitsgericht im August 2013 mit, für die Firma wäre es ein Leichtes, „die Karten auf den Tisch zu legen“, um konkret die Vorwürfe darzustellen. Doch das Unternehmen halte sich damit „völlig zurück“, was die Klägerin in ihrer Vermutung bestärke, dass die erhobenen Vorwürfe wohl doch nicht fundiert gewesen seien. Der fristlos Gekündigte habe vom Arbeitgeber zuvor keine Abmahnung erhalten.

Für die Mutter sei es von erheblicher Bedeutung, aufzuklären, ob ihr Sohn sich im Arbeitsverhältnis illoyal verhalten habe oder nicht, heißt es im Schriftsatz. Die Rechtsanwältin des Unternehmens schickte dem Arbeitsgericht im Oktober 2013 eine Stellungnahme, in der behauptet wurde, „ein Suizid lässt eher darauf schließen, dass die Vorwürfe gerechtfertigt waren und der Arbeitnehmer sich ertappt gefühlt“ habe. Die Klage sollte abgewiesen werden.

Die Mutter zeigte sich empört über diese Darstellung. „Ich will den Beweis des Betrugs. Ich will die Ehre meines Sohnes wiederherstellen. Das habe ich ihm geschworen“, betonte sie. Schon beim ersten Termin vor dem Arbeitsgericht im Juli 2013 habe sie die Gegenanwältin aufgefordert, Beweise für den angeblichen Betrug vorzulegen, doch diese habe keinerlei Auskunft gegeben.

Der Firmenchef wollte auf Anfrage „aus Datenschutzgründen“ keine Auskünfte zu weiteren Details des Falls geben. „Ich gehe davon aus, dass im gerichtlichen Verfahren alles gesagt ist“, erklärte er. Auch zu den Gründen der Kündigung wollte der Geschäftsmann nichts weiter sagen; er könne interne Vorgänge nicht preisgeben, sei zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. „Wir werden die Provisionsabrechnungen nicht vorlegen“, betonte er. Die Mutter habe keinen Anspruch darauf, diese zu sehen. Es handle sich um ein schwebendes Verfahren. Der Angestellte sei über Jahre ein sehr wertvoller Mitarbeiter gewesen, sein Freitod sei extrem schockierend und sehr bedauerlich. Die fristlose Kündigung bezeichnete der Geschäftsführer als korrekt, dem Betroffenen seien die Vorwürfe sehr detailliert vorgelegt worden. Belege dafür finden sich in den Unterlagen nicht.

Die nächste öffentliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth findet in dieser Sache am Mittwoch, 20. November, um 11 Uhr statt.