Klage aus Franken: BGH entscheidet, was Kontobuchungen kosten dürfen Bargeld nur gegen Gebühr

Von Peter Rauscher und Roman Kocholl

Dürfen Banken ihren Kunden zusätzliche Gebühren abknöpfen, wenn sie Bargeld einzahlen oder am Schalter abheben? Darüber hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil am 27. Januar wird mit Spannung erwartet.

Bargeld abheben, kostet in manchen Geldinstituten Gebühren. Foto: dpa Foto: red

Die in Rednitzhembach bei Erlangen ansässige Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hatte gegen die Praxis der VR-Bank Gräfenberg geklagt, für Barein- und Auszahlungen je 35 Cent zu verlangen. Bei der VR-Bank Bayreuth und der Sparkasse Bayreuth kosten diese Buchungen derzeit nichts extra.

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Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Jörg Schädtler sagte dem Kurier auf Anfrage, es gelte immer noch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1995, wonach eine Bareinzahlung und vier Barauszahlungen im Monat durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt seien. „Daran halten sich aber immer weniger Banken.“ Sie argumentierten, dass mit der EU-Zahlungsrichtlinie von 2009 Barein- und Auszahlungen eine Dienstleistung seien, für die Gebühren verlangt werden dürften. 35 Cent pro Einzahlung sind ein kleiner Betrag, aber das summiere sich rasch auf einen Euro pro Girokonto im Monat und damit bundesweit auf viele Millionen Euro, argumentierte Schädtler. Für ihn geht es im Kern auch nicht um diese 35 Cent. „Es geht vielmehr um die Frage, ob Geldinstitute überhaupt noch eine Gegenleistung für ihre Gebühren erbringen müssen.“ Der Trend gehe dahin, dass Banken für jede Buchung noch extra Geld verlangen, irgendwann werde auch noch die Abhebung am Geldautomaten extra berechnet, fürchtet er.

Es ist ein bisschen ein Kampf David gegen Goliath, den Schädtler führt. Der heute 36-Jährige hat eigentlich Friseur gelernt. Vor 15 Jahren habe sich sein Vater von seiner damaligen Erlanger Bank betrogen gefühlt, damals sei die Idee geboren worden, einen Verein zu gründen, der die Interessen von Bankkunden wahrnehme. „Gesagt, getan, sieben Gründungsmitglieder waren rasch gefunden“, berichtet Schädtler. Er selbst habe seinen Friseurberuf mittlerweile aufgegeben und arbeite mehr als 50 Stunden pro Woche hauptamtlich für den Verein, der auf heute 450 Mitglieder angewachsen sei.

Gerne wäre er gestern bei der Verhandlung am Bundesgerichtshof dabei gewesen, ein Krankheitsfall in der Familie kam dazwischen. Vertreten wird der Verein durch Rechtsanwalt Norbert Gross. Vor dem Landgericht Bamberg und dem Oberlandesgericht Bamberg gab es eine Niederlage, doch Revision beim BGH war zugelassen.

Bei der Sparkasse Bayreuth kann der Privatkunde zwischen mehreren Kontomodellen wählen. Wie Kunigunda Haas auf Kurier-Anfrage mitteilte, sind in der Variante mit einem monatlichen Kontoführungspreis von 6,95 Euro auch alle Bareinzahlungen und -auszahlungen frei. Bei einem Kontoführungspreis von 3,50 Euro sind noch fünf Bareinzahlungen und -auszahlungen pro Monat und alle Verfügungen am Geldautomaten frei. Darüber hinaus könne sich jeder Kunde an allen 25 000 Geldautomaten der Sparkassen bundesweit kostenfrei mit Bargeld zu versorgen. Laut Mario Klier, Bereichsleiter Privatkundengeschäft, sind bei der VR-Bank Bayreuth für Privatkunden Einzahlungen und Abhebungen vom eigenen Konto kostenfrei.