Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Jörg Schädtler sagte dem Kurier auf Anfrage, es gelte immer noch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1995, wonach eine Bareinzahlung und vier Barauszahlungen im Monat durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt seien. „Daran halten sich aber immer weniger Banken.“ Sie argumentierten, dass mit der EU-Zahlungsrichtlinie von 2009 Barein- und Auszahlungen eine Dienstleistung seien, für die Gebühren verlangt werden dürften. 35 Cent pro Einzahlung sind ein kleiner Betrag, aber das summiere sich rasch auf einen Euro pro Girokonto im Monat und damit bundesweit auf viele Millionen Euro, argumentierte Schädtler. Für ihn geht es im Kern auch nicht um diese 35 Cent. „Es geht vielmehr um die Frage, ob Geldinstitute überhaupt noch eine Gegenleistung für ihre Gebühren erbringen müssen.“ Der Trend gehe dahin, dass Banken für jede Buchung noch extra Geld verlangen, irgendwann werde auch noch die Abhebung am Geldautomaten extra berechnet, fürchtet er.