Der Kläger hoffe darauf, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass der damalige Priester ihn missbraucht habe und deswegen "zum
Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet ist", heißt es den Medienberichten zufolge in der Klageschrift. Und weiter: "Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester (...) wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe (...) bekannt waren."