Kinderwunscharzt muss ins Gefängnis

Von Frank Schmälzle
 Foto: red

Ein Bayreuther Kinderwunscharzt muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Zudem darf er nach der Haftentlassung seinen Beruf für die Dauer von drei Jahren nicht ausüben. Dieses Urteil hat die Vierte Strafkammer des Landgerichtes Hof unter Vorsitz von Richter Siegbert Übelmesser am Dienstagvormittag gesprochen.

 
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Der Arzt hat 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Er hat medizinische Leistungen in bar kassiert und die Einnahmen nicht versteuert. Er hat Patientinnen betrogen, indem er ihnen Behandlungen berechnete, die nicht stattfanden. Er hat die Kassenärztliche Vereinigung geschädigt, indem er Operationen abrechnete, die nie stattfanden. Und: Er hat gegen das Transplantations- und das Embryonenschutzgesetz verstoßen. In einem goldenen Reagenzglas ließ der Mediziner Eizellen aufbewahren, die er Frauen entnommen hatte. Die befruchtete er und setzte sie anderen Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch ein. Die Eizellen-Spenderinnen wussten nichts davon. Die Empfängerinnen zahlten dafür. 2200 Euro pro Behandlung.

Dies alles hat der 57-jährige Mediziner bereits am ersten von fünf öffentlichen Prozesstagen gestanden. Alle materiellen Schäden, soweit sie  bekannt sind, hat der Arzt inzwischen ausgeglichen. Allerdings melden sich jetzt immer mehr Patientinnen, die weitere Ansprüche gegen den Mediziner geltend machen. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung zitierte er aus der Bibel. „Dein Mund wird verstummen, Deine Seele wird verzweifelt sein“, so stehe es im fünften Buch Mose. Genauso fühle er sich. „Es hat mich mit biblischer Präzision getroffen.“ Der Mediziner, der auch Doktor der Philosophie ist, sagte weiter: Reue sei die höchste Form des Schuldeingeständnisses. „Und ich bereue meine Taten.“ Das Gericht bat er um „eine gewisse Milde“.

Der Prozess gegen den Kinderwunscharzt - darum geht's:

 

Staatsanwalt Stefan Weidinger hatte in seinem Plädoyer Zweifel an der Reue des Mediziners geäußert. Er habe während des Prozesses nur so viel eingeräumt, wie durch Ermittlungen und Zeugenaussagen ohnehin schon nachgewiesen worden war. Er habe sein kriminelles Tun als Akte der Menschlichkeit dargestellt. Weidinger weiter: Der größten Schaden, den der Arzt angerichtet habe, lasse sich mit Geld nicht aus der Welt schaffen. Viele seiner Patientinnen müssten jetzt mit der Unsicherheit leben, ob er auch ihnen Eizellen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung entnommen habe. Ob andere Frauen ihr Kind ausgetragen haben. Weidinger hatte eine Gefängnisstraße von acht Jahren und sechs Monaten, ein lebenslanges Berufsverbot als Reproduktionsmediziner und ein Berufsverbot von fünf Jahren nach seiner Haftentlassung als selbstständiger Arzt gefordert.

Hartmut Girshausen, Verteidiger des Mediziners, hielt drei Jahre und sechs Monate Haft für angemessen. Er hatte seinen Mandanten als einen Mann mit zwei Gesichtern beschrieben. Dass er Schuld auf sich geladen habe, stehe außer Zweifel. Er habe aber auch vielen Patientinnen geholfen, gelte als Kapazität auf seinem Fachgebiet. Und er habe ein umfassendes Geständnis abgelegt.

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