Darf eine Airline die Preise für ein Ticket nach dem Kauf erhöhen?
Eigentlich nicht. Das sei eine nachträgliche Vertragsänderung, erläutert Anwalt Degott. Macht das die Airline dennoch, muss man das nicht hinnehmen.
Das Portal Flightright schätzt dies ähnlich ein. Demnach tragen Airlines grundsätzlich das unternehmerische Risiko – auch bei geopolitischen Krisen und ihren Auswirkungen, in dem Fall auf die Treibstoffpreise.
Was ist, wenn die Airline meinen gebuchten Flug einfach streicht?
Verschiedene Fluggesellschaften in Asien dünnen ihr Angebot infolge des Kerosinmangels aus. Auch die Lufthansa ließ Medienberichten zufolge das Stilllegen von Flugzeugen und das Streichen gewisser Strecken schon prüfen.
Wird ein gebuchter Flug gestrichen, hat man nach europäischem Recht das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises, oder kann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug pochen. Das gilt dann, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll.
Bei Flügen mit asiatischen Airlines, die beispielsweise in Asien starten, würde das jeweilige Landesrecht gelten.
Gilt das EU-Recht und pocht man auf die Umbuchung, können auch die Flüge anderer Airlines als Alternative in Betracht kommen.
Bei Flugabsagen, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen, können Betroffenen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zustehen.
Mit dpa-Material
Welche Rechte haben Urlauber?
Kostenlose Stornierung
Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände, Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden. „Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Urlaub in Italien und Kroatien
Für gebuchte Urlaube bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen. Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizite bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe.
Pauschal- und Individualreisen
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren. Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.