Keine außergerichtliche Lösung Handwerkskammer klagt gegen früheren GTO-Chef

red
Foto: Andreas Harbach/Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Die Handwerkskammer für Oberfranken hat gegen den früheren Geschäftsführer der Gewerbetreuhand Oberfranken (GTO), Erwin W., Klage beim Landgericht Bayreuth erhoben. Dies teilte die Kammer mit..

 
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Wie bereits berichtet, wurden bei der GTO im letzten Jahr Steuerverkürzungen und Veruntreuungen aufgedeckt, für die nach aktuellem Kenntnisstand ein früherer kaufmännischer Mitarbeiter der GTO verantwortlich ist. Neben zu niedrig angegebenen Umsätzen in den Vorsteueranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen geht es dabei um unrechtmäßige Kreditkartenabrechnungen und manipulierte Sammelüberweisungen in Millionenhöhe.

    Dies, so der Wortlaut der Feststellungsklage, konnte nur dadurch geschehen, dass neben dem Aufsichtsrat auch der Geschäftsführer Erwin W. seine Kontroll- und Aufsichtspflichten als Geschäftsführer in erheblicher Weise verletzt hat. Erwin W. hat kein System zur Überwachung und Kontrolle von Klaus R. eingerichtet. Und Erwin W. hat es über Jahre hinweg versäumt, die Richtigkeit der Jahresabschlüsse, die Klaus R. erstellt hatte, zu prüfen. Zudem hatte er Klaus R. umfassende Kontovollmachten eingeräumt und für dienstliche Zwecke eine Kreditkarte ausgehändigt, aber weder die Überweisungen, die Klaus R. getätigt hat, noch die Verwendung der Kreditkarte jemals geprüft. Hätte Erwin W. seine Geschäftsführerpflichten auch nur annährend erfüllt, wären die Untreuehandlungen wesentlich früher erkannt worden.

    Nachdem Erwin W. in nicht unerheblicher Weise zu der Aufklärung des durch die Veruntreuungen entstandenen Schadens beigetragen hat, war versucht worden, mit ihm zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dieser Weg war leider nicht erfolgreich. Deshalb wird nun eine Feststellungsklage beim Landgericht Bayreuth eingereicht.