Kein zentrales Feuerwerk Bayreuther Himmel bleibt an Silvester dunkel

Zum Jahreswechsel 2002/2003 hatten sich viele Hundert Schaulustige unterhalb der Schloss-Terrassen versammelt, um das Feuerwerk zu bestaunen. Solche Bilder, die ein wenig wie aus einer vergangenen Zeit wirken, wird es auch 2021/22 erneut nicht geben. Foto: Archiv/Andreas Harbach

Auch an Silvester 2021/22 wird es in Bayreuth deutlich weniger Feuerwerk geben als vor Corona. Erneut gilt ein Verkaufsverbot, in einigen Straßen der Stadt darf gar nicht geschossen werden. Und die Idee, ein großes Feuerwerk zu veranstalten, um es von Zuhause zu betrachten, ist auch gestorben.

 
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Bayreuth - Wenn schon keine großen Silvesterpartys, dann wenigstens ein gescheites Feuerwerk zum Zuschauen aus der Ferne. Diese Idee wurde von Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) vor einer Woche noch als möglich bezeichnet – jetzt aber „angesichts der aktuellen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens und der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante“ endgültig verworfen.

„Es handelte sich um eine private Initiative eines Bayreuther Unternehmers, die als Idee an die Stadt herangetragen worden war“, sagt Ebersberger auf Kurier-Anfrage über den Plan, in Bayreuth zum Jahreswechsel ein zentrales Feuerwerk abzuschießen, das von zu Hause betrachtet werden kann. Während der Stadtratssitzung vergangene Woche hatte Ebersberger berichtet, dass eine Entscheidung noch ausstehe. „Wenn, dann könnte es sich hierbei nicht um ein Event handeln, zu dem eine größere Menschenanzahl kommen könnte“, sagte er damals im Konjunktiv.

Stadt teilt ihre Bedenken mit

Jetzt spricht der OB im Aktiv. „Ich habe dem Initiator die Bedenken der Stadt mitgeteilt.“ Der Kontrast eines Lichtspektakels am Himmel und der Corona-Einschränkungen auf der Erde ist den Entscheidern in der Stadt zu groß. Ebersberger betont, dass es für den Jahreswechsel in der Innenstadt ein generelles Feuerwerk-Verbot und ein Verbot für Ansammlungen mit mehr als zehn Personen gibt. „Bundesweit gibt es zudem ein Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel und der Bund sowie die Länder haben sich auf Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene ab 28. Dezember verständigt.“ Ebersberger findet: „Vor diesem Hintergrund könnte die angedachte Aktion ein falsches Signal setzen. Sie wird daher nicht weiter verfolgt.“

Wie berichtet, hat die Stadt wegen der Corona-Lage Plätze und Straßen festgelegt, auf denen zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, maximal zehn Personen zusammensein dürfen. Zusätzlich gibt es – wie in den Vorjahren – ein generelles Feuerwerk-Verbot für einige Straßen. Dort dürfen – im Gegensatz zum Rest der Stadt – auch legale Feuerwerksartikel nicht geschossen werden, die trotz Verkaufsverbot noch im Umlauf sind.

Generelles Böller-Verbot in einigen Innenstadt-Straßen

Das Böller-Verbot gilt von 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr, vor allem rund um historische Bauten – etwa in der Opern- und der Friedrichstraße, im Gassenviertel und im Hofgarten. Hinweisschilder werden aufgestellt. Ein Sicherheitsdienst überwacht das Verbot. Für Verstöße kann es Bußgeld geben.

Als Begründung führt die Stadt neben dem Brand- und Gebäudeschutz auch die Corona-Lage an. „Bei Silvesterfeiern entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen, die unter dem Aspekt einer Infektionsgefahr sehr problematisch sind“, sagt OB Ebersberger. Zudem macht die Stadt darauf aufmerksam, dass das Böllern auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen verboten ist. Und sie ruft dazu auf, auch nahe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof aus Rücksicht auf Tiere zu verzichten.

Info: In welchen Straßen das Feuerwerk-Verbot im Detail gilt, zeigt ein Lageplan auf der Internetseite der Stadt unter www.bayreuth.de.

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