Kein weiterer Fall im Landkreis Kulmbach Geflügelpest-Sperrzonen sind bald Geschichte

Die Schilder, die an zahlreichen Orten im südlichen Landkreis Kulmbach angebracht wurden, werden jetzt wieder entfernt. Foto: /Gabriele Fölsche

Am 12. April werden die strengen Regeln wieder aufgehoben, die wegen der Geflügelpest 30 Tage lang im Landkreis Kulmbach galten. Die Stallpflicht für das Federvieh bleibt aber weiterhin bestehen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Das erste erleichterte Aufatmen kann jetzt erfolgen. Weil 30 Tage lang keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest in Ställen vorgekommen ist, werden mit Wirkung vom 12. April die Sperr- und Beobachtungszonen im Landkreis Kulmbach wieder aufgehoben. Das teilt das Kulmbacher Veterinäramt mit.

Damit dürfen auch lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden. Die strengen Regeln, die es im Sperrbezirk gab, sind jetzt Geschichte. Woran sich derzeit aber noch nichts ändert ist die Stallpflicht für das Federvieh, die nach wie vor im gesamten Landkreis gilt.

Der Sperrbezirk war Anfang März eingerichtet worden, nachdem (wie berichtet) in einer Hobbygeflügelhaltung in Waldau der gefährliche Erreger festgestellt wurde. Ein Teil der Enten und Gänse, die in dem Stall gehalten worden waren, ist verendet. Die anderen Tier wurden, wie es das Gesetz vorschreibt, getötet.

Eine riesige Maschinerie lief damals an. Die Amtstierärzte mussten alle Ställe im Sperrbezirk untersuchen und auch im Beobachtungsgebiet wurden die Veterinär tätig. Allein 90 Betriebe mit rund 5000 Tiere lagen im Sperrgebiet, in der Beobachtungszone kamen weitere 320 Halter mit etwas 15 000 Tiere hinzu. Doch glücklicherweise fand sich in allen Ställen kein weiterer Hinweis auf das Virus.

Völlig gebannt ist die Gefahr aber noch nicht. In ganz Deutschland werden weiterhin immer wieder verendete Wildvögel gefunden, die sich mit der Geflügelpest angesteckt hatten. Deswegen wird es bis auf Weiteres bei der Stallpflicht für Geflügel bleiben, die am 10. März in ganz Oberfranken verhängt worden ist, informiert das Veterinäramt.

Auch bei den erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen (bis 1000 Tiere), die am 1. Februar angeordnet wurde, wird es bleiben. Eine Aufhebung dieser beiden Anordnungen könne erst nach einer günstigen Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut beziehungsweise das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfolgen.

Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung in einer Außen-Voliere ist möglich, sodass die Tiere weiterhin Tageslicht und Freiluft erhalten.

Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich zum Beispiel durch ein Gitter oder Netz mit nicht mehr als 25 Millimeter Maschenweite gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein und ein Dach haben, damit kein Vogelkot von oben in die Fläche fallen kann.

Wichtig seien auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen sowie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das ausschließliche Tränken der Tiere mit Leitungswasser.

Autor

Bilder