Kampf gegen Corona-Beschränkungen Die Frey-Gruppe wendet sich an das Verfassungsgericht

„Wie Lebens­mittelläden wollen wir als unverzichtbar eingestuft werden“, fordert die Unternehmerin Caroline Frey. Foto: pr

Inhaberin Caroline Frey wendet sich an die ober­sten Richter in Karlsruhe. Ziel ist, die Mode- und Möbelhäuser endlich wieder öffnen zu dürfen.

 
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Marktredwitz - Seit Monaten kämpft die Unternehmerin Caroline Frey gegen die Schließung ihrer Geschäfte in Marktredwitz, Weiden, Schwandorf, Bad Kötzting sowie am Hauptsitz der Gruppe in Cham. Nun geht die Juristin mittels eines Eilverfahrens in die nächste Runde: Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, um Kunden endlich wieder inzidenzunabhängig in ihren Häusern bedienen zu dürfen. Die Frey-Gruppe beschäftigt insgesamt 600 Mitarbeiter, 120 in Marktredwitz.

Neues Infektionsschutzgesetz

Die Argumentation der Unternehmerin stützt sich auf Paragraf zwölf des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Hier heißt es: Sei der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten, dürften „für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“ weiter öffnen. Nach vielen Monaten der Schließung seien ihre Geschäfte tatsächlich im Alltag unverzichtbar, findet Frey. Deshalb müssten alle Mode- und Möbelhäuser ab sofort mit Lebensmittelgeschäften gleichgesetzt werden.

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes macht erstmals den Gang nach Karlsruhe möglich. Allein bis Donnerstag seien 120 Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingegangen – auch die vieler Einzelhändler, weiß Frey. Da die meisten Geschäftsleute sich gegen die Inzidenzwerte und die Verpflichtung zu Tests wendeten, entschloss sich die Frey-Gruppe zu einer eigenständigen Beschwerde. Vorrangiges Ziel sei, von den obersten Richtern Deutschlands als so unverzichtbar wie Lebensmittelmärkte eingestuft zu werden, erklärt die Firmenbesitzerin. Denn die Hygienekonzepte in allen Frey-Häusern seien aufgrund der großen Ausstellungsflächen mindestens so gut wie die in Lebensmittelläden. „Man kann sich bei uns nicht anstecken – selbst wenn die Inzidenzwerte hoch sind“, versichert die Juristin, die sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde von einer Regensburger Kanzlei vertreten lässt.

„Ostbayern sieht schwarz“

In offenen Briefen an Politiker und mit der Initiative „Ostbayern sieht schwarz“ kämpft die Inhaberin des Familienunternehmens Frey seit Monaten vehement gegen die Corona-Beschränkungen, die zur Schließung ihrer Häuser führten. Auch bei bayerischen Gerichten hat die Firmenchefin schon neunmal ihr Glück versucht – bislang ohne Erfolg. Nun kann sich die Juristin erstmals an das Bundesverfassungsgericht wenden, da die Notbremse keine Ländersache ist. Caroline Freys Hoffnung liegt ganz auf dem neuen Passus „für die tägliche Versorgung unverzichtbar“, den es bisher nicht gab. Normalerweise müsse ein Eilverfahren in zehn Tagen entschieden sein. Aufgrund der Fülle der in Karlsruhe eingegangenen Beschwerden sei jedoch zu befürchten, dass es länger dauere. Die Juristin weiß, dass nur drei Prozent aller Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sind. „In unserem Fall rechne ich mir Chancen in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent aus."

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