Ob der Widerspruch erfolgreich ist, hängt laut der Datenschutzbehörde nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Angaben – beispielsweise der Nennung von Gesetzen – ab. Die Behörde macht auf ihrer Webseite folgenden Formulierungsvorschlag:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in Ihrem Dienst Google Street View. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname]. Ich bitte um Entfernung der Aufnahme meines Hauses aus dem Online-Angebot und aus Ihrem Datenbestand.
Mit freundlichen Grüßen“
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt zur Beweissicherung, den eingereichten Widerspruch für die eigenen Unterlagen auszudrucken.