Bayreuth - Seit dem 11. Januar ist im Einzelhandel „Click & Collect“ erlaubt. Man bestellt per Telefon oder online und holt die Ware persönlich in dem Geschäft ab. Möglich ist dies etwa in Buchhandlungen, Schuhgeschäften, Märkten und vielen anderen Läden. Untersagt war diese bislang den Bibliotheken.