Haßfurt (dpa/lby) - Zudem wurde das bei der Tat genutzte Gewehr eingezogen. Dem Urteil zufolge war der Angeklagte nicht berechtigt, den Hund zu erschießen. Hinweise darauf, dass das Tier der Rasse Alaskan Malamute im Juli 2022 gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. Einem Gerichtssprecher zufolge wurde der Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.