Im Moment schwanken die Richter noch. Brückner sagte, der Klimaschutz diene dem Wohl der Allgemeinheit und habe inzwischen sogar Verfassungsrang. Die differenzierteren Regelungen der anderen Länder hätten den Nachteil, dass sie eher zu Streit führen können.
Im konkreten Fall geht es um ein mehr als 100 Jahre altes Mehrfamilienhaus, dessen Giebel das direkt angrenzende Nachbargebäude um einige Meter überragt. Auf dieser Fläche soll eine höchstens 16 Zentimeter dicke Dämmschicht angebracht werden. Amts- und Landgericht hatten die Betroffene zur Duldung verurteilt. Im Prozess war ein Experte zu dem Ergebnis gekommen, dass eine - teurere - Dämmung von innen bei dem Haus nicht infrage kommt. (Az. V ZR 23/21)