Die Mehrheit war jedoch knapp. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre es nicht zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich.
Die Bundesregierung reagierte hingegen mit der vierseitigen Zusatzerklärung auf Protest. "Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen", heißt es darin. Falls doch technische Lösungen eingesetzt werden, solle die EU die Entwicklung von frei zugänglichen Technologien mit offenen Schnittstellen fördern. Zudem trifft die fragliche Regelung aus Sicht der Bundesregierung nur auf mächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook zu. Man gehe davon aus, dass eine EU-weit einheitliche Umsetzung vereinbart werde. Falls die neuen Regeln doch die Meinungsfreiheit einschränken oder gegen EU-Recht verstoßen sollten, müsse die Reform korrigiert werden.
Die Kritiker ließen sich von der deutschen Zusatzerklärung nicht beeindrucken. FDP-Chef Christian Lindner schrieb auf Twitter, die große Koalition habe ihre letzte Chance, Uploadfilter zu verhindern, nicht genutzt. Der Grünen-Spitzenkandidat für die Europawahl, Sven Giegold, kritisierte die Zusatzerklärung als "fragwürdige Kosmetik". Und Piraten-Politikerin Julia Reda, die eine der schärfsten Kritikerinnen des Vorhabens im Europaparlament war, sagte: "Das neue Urheberrecht macht alle zu Verlierern." EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker bezeichnete die Reform auf Twitter hingegen als fehlendes Puzzleteil des digitalen Binnenmarkts in der EU. Ähnlich äußerte sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).
Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, das aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. Die großen deutschen Verlegerverbände begrüßten die Reform jedoch.