Jugendlicher vor Gericht Vier Jahre für Messerstich

Manfred Scherer
Das Landgericht in Bayreuth verurteilte einen jugendlichen Messerstecher. Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen/red

Hinter verschlossenen Türen urteilt das Landgericht über einen Jugendlichen, der in Bayreuth einem Kontrahenten ein Messer in den Bauch stach: Ein Tötungsvorsatz ist nicht nachweisbar.

 
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Eine Jugendstrafe von vier Jahren verhängte das Landgericht gegen einen jungen Mann. Der Mann hatte im November 2021 einem 20-jährigen Kontrahenten im Streit ein Messer in den Bauch gestochen.

In dem Fall verhandelte die Jugendkammer des Landgerichts in einem nicht öffentlichen Prozess. Nach vier Verhandlungstagen erfolgte nun das Urteil: Demnach konnte dem Jugendlichen ein ursprünglich angelasteter Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden. Der Schuldspruch lautete auf gefährliche Körperverletzung, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt an. Seit Jahren konsumiere er illegale Rauschmittel – wie der Kurier erfuhr, vorwiegend Cannabis.

Bei der Bluttat hatten Täter und Opfer großes Glück: Wie schon am Tattag am 22. November 2021 berichtet, war eine Krankenschwester zufällig in der Spinnereistraße vor Ort und begann mit Erste Hilfe-Maßnahmen. Eine Notoperation rettete dem Niedergestochenen das Leben.

Die Tat geschah am frühen Nachmittag in der Nähe einer Bushaltestelle. Die Polizei berichtete damals nach der Tat von einem verbalen Streit, der eskaliert sei. Hintergründe waren damals noch nicht bekannt. Mittlerweile scheint klar, dass es sich um einen jugendtypischen Streit handelte. Einer vermeintlichen Beleidigung soll die Aufforderung zu einer Aussprache gefolgt sein. Streithähne waren der Angeklagte und ein erster Kontrahent – dieser soll den später Niedergestochenen zu der Aussprache mitgebracht haben. In dem Prozess soll der Angeklagte nach Kurier-Informationen ausgesagt haben, er habe aus Angst vor der Übermacht zweier Kontrahenten das Messer gezogen.

Nach der Flucht des 17-Jährigen vom Tatort gab es eine Großfahndung. Ein Polizeihubschrauber, Hundeführer, ein Zug Bereitschaftspolizei, die zentralen Einsatzdienste aus Bayreuth und Hof waren bei der Suche nach dem Tatverdächtigen eingesetzt. Aufgrund der unklaren Hintergründe und wegen der Tatsache, dass der Flüchtige ein Messer mit sich führte, wurde sogar das Spezialeinsatzkommando in Bereitschaft versetzt. Der Jugendliche wurde festgenommen – er leistete keinen Widerstand. Gegen ihn erging Haftbefehl wegen Verdacht des versuchten Totschlags.

In dem Prozess sagten Zeugen aus, darunter das Opfer und dessen Begleiter, die beide mit dem Angeklagtengestritten hatten. Kriminalbeamte, die die Ermittlungen geführt hatten. Ein Gutachter kam zu Wort. Wie üblich bei derartigen Kapitaldelikten, werden Beschuldigte auf ihre Schuldfähigkeit untersucht. Die des 17-Jährigen, so heißt es in der Mitteilung des Landgerichts, sei zum Tatzeitpunkt nicht beeinträchtigt gewesen.

Jedoch stellte der Gutachter bei dem jungen Mann einen Hang zu Rauschgift fest, und: Die Bluttat stehe mit diesem Hang in Zusammenhang. Hieraus resultiert die gesetzliche Folge: Zwangsunterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Die von der Jugendkammer verhängte vierjährige Freiheitsstrafe erlaubt diesen Rückschluss: der Gutachter hat eine zweijährige Zwangstherapie empfohlen oder für notwendig erachtet. Die Therapie erfolgt während des Freiheitsentzugs. So könnte der junge Mann nach einer erfolgreichen Therapie auf Bewährung frei kommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nur der Angeklagte hat es bislang akzeptiert.

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