Jugendliche lieben Hoverboards, die Polizei hat jetzt ein Auge drauf, denn: Die Elektromobilchen sind nicht zugelassen Hoverboard: Cool ins Knöllchen

Von

Die Älteren kennen sie aus "Zurück in die Zukunft": die Hoverboards, schwebende Skateboards, mit denen man durch die Straßen surfen kann. So wie die Teile aus dem Film heißen auch die neuen Self-Balance-Scooter. Zwei Rollen, ein beweglicher Steg in der Mitte, blinkende LEDs. Die batteriebetriebenen Spaßbringer sind der Polizei ein Dorn im Auge. Aus mehreren Gründen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

So wie der neunjährige Xander sind derzeit viele unterwegs in Bayreuth. Sie kommen kaum hörbar um die Ecke. Stehen locker und cool auf ihrem Hoverboard. LEDs unten dran, zehn Kilo schwer. Gut für lautlosen Transport. Und für Menschen bis 120 Kilo Gewicht. Mit "abriebfesten Vollgummireifen", die "für jeden Straßenbelag geeignet" sein sollen, wie es in so mancher Beschreibung heißt, seien die e-Wave-Scooter, wie sie heißen, ausgerüstet. Manche preisen es als "das umweltfreundlichste Gerät der Welt". Bis zu 20 Stundenkilometer schnell rollen die Scooter, die zum Großteil in Fernost gefertigt werden. Und sie kommen mit einer Batterieladung rund 15 Kilometer weit. Reicht in der Regel für einen Jugendlichen-Alltag. Zum Kumpel, zum Fußball. Vielleicht zur Schule.

Polizeistreifen sind wachsam

Sollte man lieber nicht machen, sagt Heiko Ellner-Schuberth. Ellner-Schuberth ist der stellvertretende Leiter des Straßenverkehrsamts der Stadt. Und er sagt, dass in den vergangenen Wochen schon einige Jugendliche der Polizei ins Netz gerollert sind mit ihren blinkenden Quer-Skateboards. Erst vor kurzem hielt eine Polizeistreife in der Altstadt einen Jugendlichen an, der kurz vorher fröhlich über den Radweg gefahren war. "Die eine oder andere Anzeige geht immer wieder ein", sagt Ellner-Schuberth.

Nicht für den Straßenverkehr zugelassen

Das Problem fängt damit an, dass die Hoverboards keine Zulassung für den Straßenverkehr haben. Die Hersteller oder die Importeure weisen darauf in der Regel zwar hin. Wenn auch widersprüchlich, wie ein Angebot zeigt: Auf der einen Seite, schreibt der Hersteller, könne man damit "elegant durch die City cruisen", andererseits steht weiter unten, im Kleingedruckten, dass man das Gerät im Straßenverkehr nicht verwenden dürfe. Aber, sagt Ellner-Schuberth, das sei oft gleich nach dem Kauf im Internet oder im Elektronikmarkt wieder vergessen. Also: Raus aus der Verpackung, aufgeladen, ein bisschen ausprobiert - und raus auf den Fußweg. "Kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg", sagt der stellvertretende Verkehrsamtsleiter. Steht auch in einer Weisung des Innenministeriums, nach der die Polizei handeln muss. "Wer Fahrzeuge ohne Zulassung in den Straßenverkehr bringt, das gilt für Rad- und Fußwege ebenso wie möglicherweise für Parks, kann so belangt werden." 

Die meisten fahren auch noch ohne Fahrerlaubnis

Oben drauf auf die Strafe komme in der Regel noch eine weitere: "Die meisten fahren das Teil ohne Fahrerlaubnis. Denn man bräuchte mindestens Führerschein Klasse B", sagt Ellner-Schuberth, also den Autoführerschein. "Wer noch nicht 18 ist, keinen Führerschein hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat. Zusätzlich zur Zulassung und einem Nummernschild fehlen beim Hoverboard "entsprechende Beleuchtungseinrichtungen und eine Hupe", sagt Ellner-Schuberth. Was, wie er eingesteht, auch vergleichsweise schwer anzubringen wäre an dem kleinen Gerät. Genauso kann man wohl nur im Film per Gedankenübertragung blinken.

Ist Deutschland spießiger als andere Länder?

Ob Deutschland beim Umgang mit neuartigen Gefährten in gewisser Weise spießiger ist als andere Länder, will Ellner-Schuberth nicht beurteilen. "Dazu fehlt mir im konkreten Fall der Vergleich." Allerdings hat das auch seinen Grund, dass man ein Auge auf die Hoverboards hat: "Es steckt ein gewisses Risiko drin. Anders als beim Segway, der zugelassen ist und ein Kennzeichen hat, fehlt beim Hoverboard die Lenkstange, mit der man bremsen oder lenken kann." Versicherungsschutz ist beim Hoverboard Fehlanzeige: "Wenn ein Unfall passiert, greift das Privatrecht. Das bedeutet auch, dass in der Regel die Haftpflichtversicherung nicht greift. Schäden müssen voll aus dem eigenen Geldbeutel beglichen werden."

Schneller als sechs km/h: muss versichert sein

Alles, "was schneller ist als sechs Stundenkilometer, ist versicherungspflichtig", sagt Reinhard Eber, Sprecher der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt. Eber bestätigt, dass es in den vergangenen Monaten mehrere Fälle gegeben habe, bei denen die Polizisten Anzeige gegen die jungen Hoverboarder gestellt hätten. "Dann wird die Weiterfahrt unterbunden, die Jungs müssen das Hoverboard heimtragen", sagt Eber. Gesonderte Kontrollen werde es nicht geben, auch nicht beim Schulanfang. Das sei laufendes Geschäft der Bayreuther Polizei. Und: "Noch sind es Einzelfälle."

Xanders Mama achtet darauf, dass er nicht auf der Straße fährt

Sylvia Krauthäuser, die Mutter des neunjährigen Xander, achtet darauf, dass ihr Sohn mit dem Hoverboard nur auf Privatgrund unterwegs ist, "seit bekannt wurde, dass es Strafe geben kann", wie sie sagt. Vorher hätte er schon mal auf dem Gehsteig lautlos rollen dürfen.  

Autor

Bilder