Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt. Das Verfahren sei nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ einzustellen, bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Der 36-Jährige wird also nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.