Kluth sagt, das deutsche Modell sei "differenzierter und flexibler". Der Jurist sieht deshalb im deutschen Rechtssystem keinen Bedarf für eine Kampagne wie in Spanien. "Aktuell wird aber auf der Basis des Koalitionsvertrags über eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht nachgedacht", fügt er hinzu.
Welche Bleiberechtsregelung plant die Bundesregierung?
Im Koalitionsvertrag ist das relativ genau ausbuchstabiert. Dort heißt es, für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen mit geklärter Identität, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten und seit einem Jahr durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, die sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben, solle es einen befristeten Aufenthaltstitel geben. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die geplante Regelung schon zum 31.12.2027 wieder außer Kraft treten.