Intransparenz bei Vergabe und Förderung bemängelt Rechnungshof rügt Gartenschau

Von Joachim Braun
Viel Schlamm, viel Modder in der Mainaue: Der Bayerische Oberste Rechnungshof rügt Unklarheiten bei der Vergabe der Landesgartenschauen. Foto: red

Die Landesgartenschau 2016 ist eines der größten Bauprojekte Bayreuths. Im Unterschied zum Museum Wahnfried oder auch der Sanierung des Festspielhauses hat die knapp zehn Millionen Euro teure Investition den Anspruch, allen, wirklich allen Bürgern der Stadt zugutezukommen. Nun aber hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) Wasser in den Wein geschüttet – mit deutlicher Kritik an „intransparenten“ Vergabe- und Förderverfahren.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Gleich über sieben Seiten arbeitet sich der ORH in seinem diese Woche veröffentlichen Jahresbericht am Umweltministerium ab, zu dessen Wirkungsbereich die Landesgartenschauen gehören. Gerügt wird fehlender Wettbewerb, denn die Förderung einer Gartenschau ist mit der Vergabe und dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gekoppelt. Das klingt nicht nur kompliziert, das ist es auch.

Vereinfacht ausgedrückt befindet der Rechnungshof, dass nicht nachvollziehbar sei, nach welchen Kriterien eine Stadt wie Bayreuth den Zuschlag für die (privat vergebene) Landesgartenschau bekommen hat. Dies aber sei schon deshalb sehr problematisch, weil mit einem solchen Zuschlag auch hohe staatliche Fördergelder verbunden seien, im Fall Bayreuth immerhin 3,6 Millionen Euro.

Um diese Zusammenhänge zu verstehen, muss man sich anschauen, wer hinter dem Projekt Landesgartenschau steckt. Seit der Premiere 1980 in Neu-Ulm ist dies die Gesellschaft der Förderung der bayerischen Landesgartenschauen, kurz: FöG. Diese GmbH, laut Pressemitteilung eine gemeinnützige Firma, hat drei (private) Gesellschafter: den Bayerischen Gärtnereiverband, den Landesverband des Bunds Deutscher Baumschulen und den Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern – allesamt Interessenverbände, deren Mitglieder von den Gartenschauen ganz direkt profitieren. Steuergelder darf die FöG aber nicht verteilen.

Hier kommt das Bayerische Umweltministerium ins Spiel, das die Fördermittel vergibt. Eine Verknüpfung zwischen FöG und Ministerium ist der Vergabeausschuss, der aus den Bewerberstädten alle zwei Jahre eine auswählt. Für 2016 fiel die Entscheidung zugunsten Bayreuths. Konkurrent Würzburg bekam dann den Zuschlag für 2018). In der Jury sitzen neben Vertretern der Fördergesellschaft auch welche vom Umwelt- und vom Landwirtschaftsministerium. Dass gegen deren Willen nichts geht, sei garantiert durch einstimmige Entscheidungen, erklärt die FöG auf  Anfrage..

So eindeutig geregelt sieht der ORH das Auswahlverfahren allerdings keineswegs: „Im Verfahren zur Vergabe einer Gartenschau ist nicht erkennbar, wie letztlich die Entscheidung zustande kommt und ob der Staat seine Interessen gegen die FöG und ihren Gesellschaftern wahren kann“, heißt es im Jahresbericht. Zwar hat sich der Rechnungshof nicht explizit mit Bayreuth befasst, sondern mit den Gartenschauen 2001 bis 2008. Gleichwohl trifft die Kritik auch das Verfahren für die Gartenschau 2016, denn die Entscheidung für Bayreuth fiel vor 2011 – als das Umweltministerium die Vergaberegeln neu gefasst hat.

Für das Ministerium gehören die Gartenschauen zu den Projekten, mit denen strukturschwache Räume dauerhaft aufgewertet werden sollen. Je schlechter die Bewerberstadt finanziell dasteht, umso höher die Zuschüsse, heißt es aus der Pressestelle. Für den Rechnungshof stellt sich indes die Frage, inwieweit „die Kommune die notwendige (finanzielle) Leistungsfähigkeit besitzt“, um das Projekt zu stemmen. Bayreuth hatte da kein Problem, heißt es aus der FöG. Die Stadt „konnte dem Vergabeausschuss die finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel darstellen“, steht in einer schriftlichen Stellungnahme auf einen Fragenkatalog unserer Zeitung.

Zur Frage der Leistungsfähigkeit gehört für den ORH auch die Nachnutzung des Gartenschau-Geländes. Eine nicht genannte Stadt bezahle dafür jährlich 120 000 Euro Pacht – viel zu viel. Auch Bayreuth kommt die Gartenschau nicht billig. Für den künftigen Mainauen-Park werden die Unterhaltskosten auf 400 000 Euro pro Jahr geschätzt. Hochgerechnet auf die 25 Jahre Bindungsfrist wegen der staatlichen Zuschüsse sind dies immerhin zehn Millionen Euro.

Und die muss die Stadt auch allein bezahlen. Von der Gartenschau selber ist sie hingegen nur mittelbar betroffen. Das städtische Wohnungsbau-Unternehmen Gewog finanziert die nach jetzigem Stand netto 5,7 Millionen Euro Investitionskosten. Die Gewog ist deshalb einer von zwei Gesellschaftern der 2012 gegründeten Landesgartenschau Bayreuth 2016 GmbH.

Der andere Gesellschafter ist – wie sollte es anders sein – die FöG in München. Deren Geschäftsführerin Dagmar Voß ist auch Geschäftsführerin der Bayreuther GmbH. Bezahlt wird die Tätigkeit der FöG, heißt es im Jahresbericht des ORH, nach festen Tagessätzen, die die Bayreuther GmbH, letztlich also die Gewog, aufbringen muss. Laut Mitteilung der FöG seien diese Honorare „vollkommen transparent“ und ermöglichten „den Kommunen eine günstige und fest kalkulierbare Kostenstruktur“. Die Tagessätze, so heißt es weiter, seien günstiger als die Stundensätze, die die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorsehe. Die Frage unserer Zeitung, wie Frau Voß bezahlt wird, wird leider nicht beantwortet.

Aber daran nimmt der ORH auch keinen Anstoß. Den Rechnungshof stört, dass die FöG allein von den Kommunen finanziert werde. Die Gesellschafter, also die drei Verbände, beteiligten sich nicht finanziell, obwohl gerade sie von den Gartenschauen profitieren. Für das Umweltministerium kein Problem, „denn die FöG bringt Kompetenz und Fachwissen ein“.

Bilder