Weil er ein intimes Foto im Internet veröffentlichte, muss ein Mann aus Nordrhein-Westfalen seiner früheren Partnerin 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Bild zeigte den Mann mit der Klägerin beim Oralverkehr, wie das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag mitteilte. Laut Urteil trug die Frau, die auf dem Foto zu erkennen war, durch dessen Veröffentlichung psychische Erkrankungen davon. (Az. 3 U 138/15)