Interner Bericht verbirgt Entlastetes im Kleingedruckten, liefert aber auch einen  Hinweis auf ein „Briefing zur legalen Rückführung der Gelder“ Versteckter Sprengstoff im NKD-Prozess

Von Manfred Scherer

Sie ermittelte Brisantes, doch sie versteckte den Sprengstoff. Am 30. Tag des NKD-Prozesses nahmen Gericht und Verteidigung abermals eine Wirtschaftsprüferin ins Kreuzverhör. Die Zeugin war von der NKD mit der Aufarbeitung der dubiosen Geldzahlungen von 3,7 Millionen Euro im Jahr 2012 beauftragt worden. Ihr Bericht ist eine wesentliche Grundlage der Anklage.

Bindlach, NKD, Firmensitz, Verwaltung,Foto: Ritter Foto: red

Wie berichtet, sind der damalige NKD-Chef Michael Krause und der Prokurist Uwe K. angeklagt, 3,7 Millionen veruntreut zu haben. Das Geld floss zunächst von den NKD-Konten auf das der in Hongkong ansässigen NKD-Tochter Sunfortune und von dort weiter an eine zypriotische Beratungsfirma namens Zarando. Mittlerweile ist klar, dass hinter dieser Beratungsfirma ein Jugendfreund von Krause steckt, ein Geschäftsmann namens Michael J.

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Für die Staatsanwaltschaft ist die Zarando eine Scheinfirma, gegründet allein zu dem Zweck, aus der NKD über den Umweg Hongkong Geld herauszuziehen. Der Hauptangeklagte Krause dagegen behauptet, Michael J. sei als sein Vertrauter mit der Abwicklung eines geheimen und gefährlichen Geschäfts beauftragt gewesen: dem Kauf von Preislisten von Textilherstellern.

Die Listen sollen der NKD Millionenvorteile im Einkauf in Fernost verschafft haben. Verkauft haben dürften die Infos demnach entweder korrupte Mitarbeiter. Krause behauptet weiter, dass er die Preislisten absprachegemäß vernichtet habe.

Die angeblichen Preislisten sind ein Dauerthema im Untreueprozess: Ist es dem ehemaligen NKD-Geschäftsführer nicht zu widerlegen, dass sie doch existiert haben könnten, kann man sie als Gegenleistung für die 3,7 Millionen Euro ansehen und die Angeklagten könnten nicht für Untreue belangt werden.

In der Anklage wird der wegen Mittäterschaft angeklagte Prokurist Uwe K. genannt. Er hatte eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, in der es heißt: „Es hat keine Leistungen gegeben.“ Das ist mittlerweile fraglich, denn Uwe K. und seine Verteidiger tragen vor: Diese eidesstattliche Versicherung wurde von NKD-Anwälten vorformuliert und von Uwe K. nur unter psychischen Druck unterschrieben. Tatsächlich habe Uwe K. immer gesagt, es wisse nicht, ob es Gegenleistungen für die 3,7 Millionen Euro gegeben habe.

Für die eidesstattliche Versicherung verwendeten die NKD-Anwälte die Ermittlungsergebnisse der Wirtschaftsprüferin. Die Frau hatte darüber einen Bericht verfasst. In der insgesamt dreitägigen Zeugenvernehmung der Frau kristallisierte sich heraus: Der Bericht war „tendenziös“, wie es Rechtsanwalt Johannes Zimmermann, einer der Verteidiger von Uwe K. ausdrückt.

Zimmermann arbeitete durch Aktenvorhalte heraus, dass die Wirtschaftsprüferin Entlastendes im Materialanhang zu ihrem Bericht versteckt hatte, etwa eine E-Mail, in der Uwe K. ausdrücklich den Text der eidesstattlichen Versicherung relativiert und die Reizworte „keine Leistungen“ mit dem Zusatz „meines Wissens“ versieht.

Ebenso ließ die Wirtschaftsprüferin unter den Tisch fallen, dass die Geschäftsführerin der NKD-Tochter in Hongkong, ebenfalls eine Hauptzeugin der Anklage, schon sehr frühzeitig einen besonderen Verdacht hegte. Die Frau hatte Krause beim damaligen Firmeninhaber Claas Daun angeschwärzt und war abgeblitzt: „Er sagte mir, Krause bleibe an Bord, mit den Zahlungen sei alles in Ordnung. Ich frage mich: Sitzen die beiden doch in einem Boot?“, berichtete sie der Sonderermittlerin. Deren Protokoll darüber landete nicht im Sonderbericht, sondern schlummert in den Anlagen.

Die Aussage wurde am Mittwoch von Verteidiger Zimmermann „geweckt“. Der Anwalt monierte: „Wenn Daun da was weiß, dann ist doch die Untreue fraglich.“ Krause-Verteidiger Volker Beermann äußerte einen weiter gehenden Verdacht: Der interne Ermittlungsbericht sei angefordert worden, der aufgrund einer anonymen Anzeige auf den Plan tretenden Kripo vorgelegt und letztlich dafür verwendet worden, den Geschäftsführer Krause zu entlassen und entlastende Fakten zu „vertuschen“. Beermann erklärte weiter: „Man muss wissen, dass damals auch gegen den Inhaber Daun ermittelt wurde.“

In den Anlagen des Ermittlungsberichts ist aber auch möglicherweise Belastendes für den Hauptangeklagten versteckt. Es gibt eine bislang nur bruchstückhaft in den Prozess eingeführte E-Mail aus einem NKD-Computer, in der die Rede davon ist, dass Krause von einem Rechtsanwalt den Kontakt zu einem Steuerberater bekommen habe, der „hinsichtlich der legalen Rückführung der Gelder bebrieft“ habe. Wer gebrieft wurde, ist noch nicht klar. Klar scheint nur: „Legale Rückführung“ von Geld heißt nichts anderes als Geldwäsche und vor „legaler Rückführung“ steht der Logik nach eine illegale Abführung der Gelder.

Der NKD-Prozess bleibt spannend.