Nach Aussage der EU-Kommission müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet würden, müsse das gekennzeichnet sein: In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden. „Die Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission oberste Priorität“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Was die Insekten betreffe, so könne die Behörde bestätigen, dass diese sicher seien.