– Ab Dienstag an dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt nämlich ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers. Ähnliche Regeln gibt es bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor, gelber Mehlwurm). „Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel“, heißt es von Seiten der Europäischen Kommission.