Österreich: Nachrichtendienste schränkten Zusammenarbeit ein
Erfahrungen mit so einem Fall gibt es in der Bundesrepublik bisher nicht. Die Überlegungen erinnern allerdings an die Zeit zwischen 2017 und 2019 in Österreich, als dort Herbert Kickl von der rechten FPÖ Innenminister war. In diese Zeit fiel eine umstrittene Razzia beim österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die von Kickl initiiert wurde.
Diese Razzia hatte erhebliche Konsequenzen: Befreundete ausländische Geheimdienste, darunter auch der deutsche Verfassungsschutz, stuften daraufhin ihre Kooperation mit Österreich zurück. Ein weiterer Grund war der Freundschaftsvertrag, den die FPÖ 2016 mit der Putin-Partei Geeintes Russland geschlossen hatte und dessen Bedeutung sie inzwischen relativiert. Die Hausdurchsuchung sollte angeblich Missstände in der Behörde aufdecken, beschädigte aber das Vertrauen ausländischer Partnerdienste.
Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistisch ein, wogegen die Partei vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt hat. Bis zu einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in dieser Sache hat der Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt. Mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall, die bereits eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie Observation gestattet, war die Partei vor Gericht gescheitert.
Die neue Einschätzung des Verfassungsschutzes ist ein Grund, weshalb die Innenministerinnen und -minister bei ihrer zurückliegenden Konferenz im Frühsommer die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart haben, die sich inzwischen konstituiert hat.
Innenminister setzten im Frühjahr Arbeitsgruppe ein
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich etwa mit der Frage, welche waffenrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen eine Bestätigung der neuen Einstufung durch das Gericht für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst hätte. Ein möglicher Verbotsantrag ist nicht Teil ihres Auftrags. Was ihre Mitglieder bisher besprochen haben, soll laut Tagesordnung in Bremen vorgetragen werden.
Einen Antrag auf Verbot einer extremistischen Partei können theoretisch die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Darüber entscheiden muss am Ende das Bundesverfassungsgericht.