Innenministerium bezeichnet Geweihträger als gefährlich Hirsche wie Kampfhunde eingestuft

Von Peter Engelbrecht
Hirsch im Wildgehege Hufeisen im Veldensteiner Forst Foto: red

Wie gefährlich sind Hirsche in Gehegen landwirtschaftlicher Wildhalter? Diese Frage diskutieren Wildhalter und bayerische Ministerien. Auslöser ist eine Liste des bayerischen Innenministeriums, die Hirsche neuerdings als „gefährliche Tiere wildlebender Arten“ einstuft.

 
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Die Hirsche werden damit beispielsweise mit Kampfhunden, Riesenschlangen und Haien auf eine Stufe gestellt, denn auch diese stehen auf der Liste. Die landwirtschaftlichen Wildtierhalter fürchten nun eine neue Genehmigungshürde.

Günter Trautner aus Seidwitz (Stadt Creußen) hält in seinem Gehege Rotwild, also auch Hirsche. „Mir sind von unseren Mitgliedern noch nie Unfälle mit Gehegewild gemeldet worden“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Fränkischer Wildtierhalter. Wichtig beim Umgang mit Tieren sei die Sachkenntnis, und darin werden Wildtierhalter geschult. Man sollte grundsätzlich Abstand zu den Geweihträgern halten. Da das Gehegewild mit einem 1,80 bis zwei Meter hohen Zaun von der Öffentlichkeit abgetrennt ist, „besteht für Passanten keine Gefahr“, betont Trautner. Sein Fazit: „Die landwirtschaftliche Gehegewildhaltung stellt kein Gefahrenpotenzial dar, das die Einordnung als ,gefährliche Tiere’ rechtfertigen würde.“

Die „Liste gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ wurde vom bayerischen Innenministerium im Oktober 2012 aktualisiert. Aufgeführt sind „echte Hirsche“, die als gefährlich gelten. Zu dieser Kategorie gehören normalerweise Damwild, Rotwild und Sikarwild (eine kleine Hirschart). Wie der bayerische Umweltminister Marcel Huber am 14. August 2013 mitteilte, ist das Damwild von der Neuerung nicht betroffen. 90 Prozent der Wildhalter in Oberfranken besitzen Damwild.

Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte, die Aufnahme des Rotwilds sei in Abstimmung mit dem Umweltministerium geschehen. Vermutlich gebe es Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hirschen. Zahlen über entsprechende Unfälle lägen nicht vor. Von der Erweiterung der Liste seien zahlreiche bayerische Wildhalter betroffen, erläuterte ein Sprecher des bayerischen Landwirtschaftsministeriums. Sie müssten künftig eine zusätzliche Genehmigung zur Haltung der Tiere bei der Gemeinde beantragen. „Den damit verbundenen bürokratischen Aufwand halten wir nicht für sinnvoll. Deshalb haben wir das Innenministerium gebeten, die Regelung rückgängig zu machen“, sagt der Sprecher. Eine Antwort liege noch nicht vor.

Welche Folgen die Änderung auf Wildgehege hat, ist unklar. Das Gehege Hufeisen im Veldensteiner Forst wird durch die Staatsforsten verwaltet. Forstbetriebsleiter Frank Pirner aus Pegnitz sagt, über die neue Regelung habe er keine Informationen. Bislang sei noch keine staatliche Stelle an ihn herangetreten. Im Wildgehege läuft das Damwild frei im Gehege, das Rotwild ist durch einen Zaun von den Besuchern getrennt.

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