Am Tag des Sterbens seien ein Jurist, ein Arzt aber auch Angehörige anwesend. Der Arzt lege eine Infusion, durch die zunächst eine Kochsalzlösung fließe. Dann folge ein Narkosemittel, das stark überdosiert sei. Den Infusionsschieber öffne der Sterbewillige selbst. Nach einer halben Minute bis zu einer Minute schlafe der Schwerkranke ein, nach drei Minuten sei kein Atem und kein Herzschlag mehr spürbar. Die Rolle des Arztes sei Beihilfe zu einer straflosen Tat, „alles läuft ganz transparent ab.“ Nach dem Versterben werde immer die Polizei informiert.
Die meisten Menschen hätten keine Angst vor dem Tod, sie hätten Angst vor dem Sterben, sagte der Fürther Palliativ- und Hospizmediziner Dr. Roland Hanke. Wichtig sei, nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben anzubieten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besage, dass Sterbewillige sich aktiv zu den angebotenen Hilfsmaßnahmen geäußert haben müssen. Dieser Prozess brauche Zeit und fachkundige Menschen. Die Palliativmedizin könne Linderung bringen, könne aber auch durch unterschiedliche Medikamentenanwendung das Sterben fördern.
Bernd Schimmer aus Schlömen bei Neuenmarkt musste das Geschilderte im Frühjahr selbst erleben. Seine Frau war schwer krank. Ein Bein war bereits abgenommen worden, das zweite Bein stand vor der Amputation. Sie wollte sich nicht mehr behandeln lassen, schilderte er. Seine Frau entschloss sich schließlich zu einem Freitod, der von der Kulmbacher Hausärztin Sabine Heucke-Gareis begleitet wurde. Am 23. Mai 2022 schlief sie friedlich ein. Die Kripo untersuchte routinemäßig den Sterbefall, und legte ihn zu den Akten. Schimmer appellierte an den Bundestag, das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu belassen. Denn dort werden aktuell verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert. Der begleitete Suizid schwer kranker Menschen sei in keinem Fall hart, er sei würdig, berichtete Allgemeinärztin Heucke-Gareis. Sie habe inzwischen 40 Menschen begutachtet, die sich mit diesem Gedanken befassen. Die Kulmbacher Medizinerin sah keinen Widerspruch zum Hippokratischen Eid, denn im ersten Satz heiße es, der Arzt solle niemanden schaden.
Eine Freitodbegleitung koste 4000 Euro, erläuterte Referentin Sonja Schmid auf eine Frage aus dem Publikum, das nachdenklich zuhörte. Die Ausführungen wurden immer wieder von Applaus unterbrochen.
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