Tatsächlich konnten die Beamten vier, nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende, Personen angetroffen werden. Die Männer im Alter von 42 bis 51 Jahren sprachen dem Alkohol zu und verhielten sich auf Ansprache unkooperativ und uneinsichtig. Die Versammlung wurde aufgelöst und zwei Betroffene wegen Zuwiderhandlung gegen die allgem. Ausgangsbeschränkung angezeigt. Einen 50jährigen erwartet darüber hinaus ein Strafverfahren wegen Beleidigung, weil er die eingesetzten Beamten als „Missgeburten“ bezeichnet hatte.