Die Pandemie hat einen unübersehbaren Einfluss auf das Geschehen an den bayerischen Gerichten gehabt. Während der Anteil „klassischer“ Delikte auf der Straße deutlich abgenommen hat, zeigen die Zahlen bei all jenen Straftaten nach oben, die am Computer begangen werden. Diese belegen die Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik 2021, die der bayerische Justizminister Georg Eisenreich am Dienstag vorgestellt hat. Grundlage sind die Urteile, die im Jahr 2021 an bayerischen Gerichtengesprochen wurden. Daher bat Eisenreich auch um Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen. Denn einerseits wurden 2021 auch etliche Verfahren abgeschlossen, in denen die Ermittlungen schon vor der Pandemie begonnen hatten. Andererseits sind viele Verfahren aus den Pandemiejahren 2020 und 2021 noch nicht mit Urteil abgeschlossen. Einige Trends sind jedoch unverkennbar: So zeigen die Zahlen beim Subventionsbetrug unverkennbar nach oben. 2021 wurden wegen dieses Delikts 307 Täter verurteilt – gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 338,6 Prozent. So hatte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Hof, die für Oberfranken und darüber hinaus zuständig ist, schon im Herbst 2020 bestätigt, dass bei ihr 61 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug anhängig sind. Fast durchweg handelt es sich dabei um Verfahren wegen des Verdachts unrechtmäßig beantragter Corona-Hilfen. Um das Ausmaß der Delikte korrekt einschätzen zu können, muss man allerdings berücksichtigen, dass allein die Regierung von Oberfranken über 21 000 solcher Hilfsanträge bewilligt hat. Ein weiterer Schwerpunkt der Betrugsbekämpfung ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt. Hier untersucht die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) Betrugsvorwürfe rund um Corona-Testzentren.