Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen. "Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen", sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Großteil der Forderung erlassen - insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber. Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.