Erweiterte DNA-Spuren-Untersuchung: Wenn sich ein verdächtiger Mann bei einem Kinderspielplatz herumtreibt. Die Polizei wird gerufen, findet aber nur noch ein Taschentuch mit eventuellen Spermaspuren. Diese darf sie jetzt beschränkt (zum Zwecke der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters, des Geschlechts, der Augen-, Haar- und Hautfarbe) auswerten und mit ihrer Datenbank abgleichen. Es besteht die Chance, einen Pädophilen zu finden. „Die Alternative wäre, auf die Maßnahme zu verzichten und das Restrisiko in Kauf zu nehmen“, sagt Schieder. „Das wäre ebenso legitim und rechtsstaatlich.“ Aber der Gesetzgeber habe sich anders entschieden, sich also dafür entschieden, dieses Restrisiko zu minimieren.