Dieser Unterschied dürfte sich auch in der Häufigkeit der Arztbesuche - und somit in volleren Terminkalendern der Ärzte bemerkbar machen.
Die Abgeordnete Wagner kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es solche Unterschiede gibt, gerade für Kassenpatienten mit ernsthaften Problemen." Da aber Ärzte für die Behandlung eines Privatpatienten mehr als das Doppelte an Honorar erhielten als für einen gesetzlich Versicherten, sei die Bevorzugung bei der Terminvergabe nachvollziehbar.
Mitarbeiter der Grünen-Politikerin hatten im Herbst bei 350 Facharztpraxen in ganz Bayern je zweimal in kurzen Abständen hintereinander angerufen und um einen Termin gebeten, einmal als "Kassenpatient" und einmal als "Privatversicherter". Bei rund 30 Prozent der angerufenen Praxen machte es kaum einen Unterschied, wie man versichert war. In einigen Fällen aber unterschieden sich die Wartezeiten um mehr als hundert Tage.
Ab 23. Januar Termin-Garantie
Die große Koalition in Berlin hat eine Termin-Garantie beim Facharzt beschlossen. Zum 23. Januar sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen starten, die gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin vorschlagen müssen.
Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Andernfalls kann der Patient ins Krankenhaus gehen. Ausgenommen sind sogenannte Bagatellerkrankungen, bei denen sich der Gesundheitszustand nicht verschlechtert, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Wochen beginnt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Wunschtermin besteht nicht. Mit Material von afp