Im Januar tritt die Termin-Garantie in Kraft Warten auf einen Facharzt-Termin

Von Martin Ferber und Elmar Schatz
In Oberfranken müssen Kassenpatienten oft lange auf einen Facharzt-Termin warten. Foto: dpa Foto: red

Ein Kassenpatient in der Region Bayreuth wartet 27 Tage länger auf einen Termin beim Facharzt als ein Privatversicherter. Wird sich das bald ändern?

 
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In Bayern erhalten Privatpatienten nach sieben Tagen einen Termin, gesetzlich Versicherte in der Region Bayreuth/Bamberg/Hof müssen 27 Tage länger warten; in Würzburg sind es 24 Tage, in München 19 Tage. Das hat eine Erhebung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Doris Wagner (München) ergeben.

Terminvergabe in der Eigenverantwortung der Arztpraxis

Die Terminvergabe liege grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Arztpraxis, betont die Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Birgit Grain, auf Anfrage. Bestimmte Regeln seien allerdings einzuhalten - zum Beispiel, Notfall- und Schmerzpatienten bevorzugt zu behandeln.

Eine gewisse Rolle für die Wartezeit auf einen Termin könne einerseits die Facharztdichte und andererseits die Bevölkerungsstruktur spielen - wenn es in einer Region besonders viele ältere Behandlungsbedürftige gibt.

Großstädte überversorgt, Oberfranken unterversorgt

Die Grünen-Politikerin Wagner erklärt, Großstädte hätten keinen Mangel an Fachärzten, sie seien in der Regel sogar überversorgt, während Oberfranken und der Oberpfalz teils unterversorgt seien.

Auf dem Land sind die Kassenpatienten im Durchschnitt älter als in der Stadt. So sind sie in Hof durchschnittlich 45 Jahre alt, in München aber unter 42 Jahre alt.

Dieser Unterschied dürfte sich auch in der Häufigkeit der Arztbesuche - und somit in volleren Terminkalendern der Ärzte bemerkbar machen.

Die Abgeordnete Wagner kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es solche Unterschiede gibt, gerade für Kassenpatienten mit ernsthaften Problemen." Da aber Ärzte für die Behandlung eines Privatpatienten mehr als das Doppelte an Honorar erhielten als für einen gesetzlich Versicherten, sei die Bevorzugung bei der Terminvergabe nachvollziehbar.

Mitarbeiter der Grünen-Politikerin hatten im Herbst bei 350 Facharztpraxen in ganz Bayern je zweimal in kurzen Abständen hintereinander angerufen und um einen Termin gebeten, einmal als "Kassenpatient" und einmal als "Privatversicherter". Bei rund 30 Prozent der angerufenen Praxen machte es kaum einen Unterschied, wie man versichert war. In einigen Fällen aber unterschieden sich die Wartezeiten um mehr als hundert Tage.

Ab 23. Januar Termin-Garantie

Die große Koalition in Berlin hat eine Termin-Garantie beim Facharzt beschlossen. Zum 23. Januar sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen starten, die gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin vorschlagen müssen.

Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Andernfalls kann der Patient ins Krankenhaus gehen. Ausgenommen sind sogenannte Bagatellerkrankungen, bei denen sich der Gesundheitszustand nicht verschlechtert, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Wochen beginnt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Wunschtermin besteht nicht.                                                                                                                                                                                                      Mit Material von afp

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