Illegales Autorennen Fußgänger totgerast: 20-Jähriger wegen Mordes angeklagt

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Ein 19-jähriger Fußgänger starb am 6. Februar 2020 nach einem illegalen Autorennen in Selb. Quelle: Unbekannt

SELB. Die Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage gegen den 20-Jährigen, der einen jungen Mann überfahren haben soll. Er sitzt seit Februar in U-Haft. Die Verhandlung soll noch im Sommer stattfinden.

 
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Nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen am Abend des 6. Februar in Selb, bei dem ein 19-jähriger Fußgänger ums Leben gekommen war, hat die Staatsanwaltschaft Hof nun Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hof erhoben. Offenbar ist man bei der Staatsanwaltschaft fest entschlossen, den Fall mit aller Härte zu verfolgen. Zum einen wegen Mordes und wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen, was einen noch recht jungen Tatbestand erfüllt. Der mutmaßliche, 20-jährige Täter aus dem Landkreis Wunsiedel sitzt seit Februar in Untersuchungshaft.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof, der Polizeiinspektion Marktredwitz und der Kriminalpolizeiinspektion Hof bestehe der dringende Tatverdacht, dass der 20-Jährige mit seinem Audi auf der Wittelsbacher Straße im Stadtgebiet von Selb an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnahm und schließlich einen 19-jährigen Fußgänger in Höhe der Abzweigung zur Jägerstraße mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 bis 90 Stundenkilometern frontal erfasste. Trotz sofortiger Reanimationsversuche war der Fußgänger aus Kulmbach noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen. Das Opfer stand mit zehn weiteren Jugendlichen am Straßenrand und schaute dem illegalen Treiben zu.

Die Staatanwaltschaft Hof geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass neben dem neuen Straftatbestand des verbotenen Autorennens (§ 315d StGB) vor allem auch der Tatbestand des Mordes erfüllt ist, da der Angeschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz den Tod des jungen Kulmbachers sowohl mit gemeingefährlichen Mitteln, als auch heimtückisch verursacht hat.

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