Gedeckte Hündin
Rüden dürfen Hündinnen nicht ohne Einverständnis der Besitzer decken. Tun sie es doch, gilt das als Sachbeschädigung. 2014 verlangte der Anwalt einer Hundehalterin vor dem Landgericht Coburg in Bayern 16 000 Euro Schmerzensgeld. Die Prozessgegner einigten sich schließlich auf eine Zahlung von 500 Euro.