Im Hooligan-Prozess hat Staatsanwalt Bernhard Böxler am Montagvormittag für alle drei angeklagten Spielvereinigung-Fans Bewährungsstrafen und Stadionverbote beantragt. Zwei der Angeklagten sollen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden und alle drei wegen Landfriedensbruch. Die Fan-Randale am Bayreuther Bahnhof nach dem Fußballspiel der SpVgg Bayreuth gegen Jahn Regensburg am 19. März war ursprünglich als versuchter Totschlag angeklagt.