Hohe Strafe Leuchtspurgeschosse in der Schublade

Von Manfred Scherer
Leuchtspurpatronen sind üblicherweise an der Spitze farblich markiert. Juristisch ist der unerlaubte Besitz solcher Geschosse ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Foto: Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Ein 71-jähriger Mann aus Bayreuth ist wegen eines Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden. Der Fall offenbart, dass in manchem Speicher hierzulande potenzielle Gefahr schlummert.

 
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