Bayreuth - So gelten für Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen weitergehende Einschränkungen. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt. Besuche sind, soweit räumlich möglich, nur außerhalb des Bewohnerzimmers gestattet. Dies gilt selbstverständlich nicht für bettlägerige Bewohner. Besuche in einem Mehrbettzimmer oder Gemeinschaftszimmer dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. Bewohner oder Patienten, die länger als acht Stunden abwesend waren, unterliegen einer erweiterten Corona-Testpflicht.
Hohe Inzidenzwerte Stadt Bayreuth ordnet weitere Beschränkungen an
red 21.01.2021 - 10:29 Uhr