Der Strafprozess begann am vergangenen Dienstag vor dem Landgericht Hof. Laut der Frankenpost beschuldigt die Staatsanwaltschaft Hof einen Mann aus Selb und dessen tschechische Freundin, im März diesen Jahres drei Prostituierte in Asch entführt, schwer misshandelt und beraubt zu haben. Die Staatsanwaltschaft gehe zudem davon aus, dass beide Angeklagte aus rassistischen Motiven gehandelt haben. Beide hegten besonderen Hass gegenüber Angehörigen der Roma. Für die 26-jährige Tschechin sei es jedoch wohl eher eine Abrechnung mit der eigenen Vergangenheit. Sie war selbst als Prostituierte in Tschechien unterwegs. Im Haus des Selbers wurden bei einer Durchsuchung zudem Pistolen, Revolver und Munition gefunden, die er illegal dort hortete. Überfälle wurden von Mal zu Mal heftigerZum ersten Übergriff soll es laut Anklage auf einem Waldweg zwischen Asch und Krasna gekommen sein. Dort sei die Freundin des Selbers, die heimlich mitgefahren war, aus dem Kofferraum gestiegen, habe die Beifahrertür aufgerissen und das überraschte Opfer an den Haaren aus dem Wagen gezerrt. Mit einem kleinen Baseballschläger habe Lenka H. auf die Frau eingedroschen, die ihr Lebensgefährte am Hals festhielt. Weil das Opfer laut schrie und die Peiniger ein herannahendes Auto hörten, ließen sie von der Frau kurz ab. Das nutzte diese zur Flucht. Fünf Tage später, so der Staatsanwalt, brachte Andreas G. eine Prostituierte von Asch in sein Haus nach Längenau. Als sich die Frau schon ausgekleidet hatte, kam Lenka H. hinzu. Während sie wieder mit dem Baseballschläger zuschlug, verabreichte der Selber dem Opfer Tritte und Faustschläge. Ihren makabren Höhepunkt erreichte die Gewaltserie am 28. März. Einem gemeinsamen Plan folgend habe Andreas G. am Nachmittag eine weitere Prostituierte in Asch auf dem Straßenstrich aufgelesen. Nachdem Lenka H. das Opfer mehrfach ins Gesicht geschlagen habe, wurde ihm eine Augenbinde aufgesetzt und an einen anderen Ort gefahren. Dort wurde die junge Frau aus dem Auto gezerrt und gezwungen, sich auszukleiden und nackt in den Kofferraum zu knien. Als sie eine Decke wegziehen musste, kam dort ein etwa 50 Zentimeter großes Hakenkreuz zum Vorschein, auf das sich das Opfer legen musste. Hakenkreuz als Blickfang in der Wohnung
Am Donnerstag setzte sich der Prozess fort. Richter Dr. Wolfgang Schiener wuchtete ein schweres Beweisstück über die Richterbank. Ein zirka 70 Zentimeter großes Hakenkreuz, das auf eine Platte montiert war. Es war die Wanddekoration von Adreas G., die als Blickfang in seiner Wohnung diente. Er beteuerte jedoch, dass er lediglich national gesinnt sei und dass das Kreuz nicht rechtsradikal zu deuten wäre. Das kleinere Hakenkreuz, auf das sich eines der Opfer legen musste, ist hingegen nicht mehr aufzufinden. Aussagen sind unstimmig
Nach dem Verlauf der Verhandlung ist Andreas G. ein Stammgast in den Ascher Spielcasinos und auf dem dortigen Straßenstrich gewesen. Eines der Opfer sagte aus, dass die Prügelattacken mehr von Lenka G. ausgingen und dass der Angeklagte teilweise sogar eingegriffen hat, schlimmere Folgen durch die Holzkeule zu verhindern. Ein dreiseitiges Erlebnisprotokoll der Misshandlungen spricht jedoch eine andere Sprache. Darin sagt der Angeklagte unter anderem, dass ein Opfer leider zu wenig verprügelt worden sei, weil er es mit offener Hose nicht rechtzeitig aus dem Auto geschafft hat. Hirnschaden des Angeklagten schon lange bekanntVon einem hirnorganischen Schaden bei Andreas G. weiß die Justiz schon seit 2002. Damals wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er in einem Berufsbildungswerk der Diakonie bei Nürnberg Feuer gelegt hatte. Über 140 Menschen mussten nachts aus dem Internat evakuiert werden. fp/Symbolbild: pa
Am Donnerstag setzte sich der Prozess fort. Richter Dr. Wolfgang Schiener wuchtete ein schweres Beweisstück über die Richterbank. Ein zirka 70 Zentimeter großes Hakenkreuz, das auf eine Platte montiert war. Es war die Wanddekoration von Adreas G., die als Blickfang in seiner Wohnung diente. Er beteuerte jedoch, dass er lediglich national gesinnt sei und dass das Kreuz nicht rechtsradikal zu deuten wäre. Das kleinere Hakenkreuz, auf das sich eines der Opfer legen musste, ist hingegen nicht mehr aufzufinden. Aussagen sind unstimmig
Nach dem Verlauf der Verhandlung ist Andreas G. ein Stammgast in den Ascher Spielcasinos und auf dem dortigen Straßenstrich gewesen. Eines der Opfer sagte aus, dass die Prügelattacken mehr von Lenka G. ausgingen und dass der Angeklagte teilweise sogar eingegriffen hat, schlimmere Folgen durch die Holzkeule zu verhindern. Ein dreiseitiges Erlebnisprotokoll der Misshandlungen spricht jedoch eine andere Sprache. Darin sagt der Angeklagte unter anderem, dass ein Opfer leider zu wenig verprügelt worden sei, weil er es mit offener Hose nicht rechtzeitig aus dem Auto geschafft hat. Hirnschaden des Angeklagten schon lange bekanntVon einem hirnorganischen Schaden bei Andreas G. weiß die Justiz schon seit 2002. Damals wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er in einem Berufsbildungswerk der Diakonie bei Nürnberg Feuer gelegt hatte. Über 140 Menschen mussten nachts aus dem Internat evakuiert werden. fp/Symbolbild: pa