Höhere Löhne Gewerkschaft fordert höheren Mindestlohn

5200 Jobs im Kreis Kulmbach würden von einem höheren Stundenlohn profitieren, rechnet die NGG vor. Bei ihrer Forderung weiß sie auch Kanzler Olaf Scholz auf ihrer Seite.

 
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14 Euro pro Stunde – so hoch müsste der Stundenlohn laut europäischem Recht eigentlich sein. Foto:  

Im Kreis Kulmbach arbeiten aktuell rund 2400 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut. Dabei haben die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für den Kreis Kulmbach bedeuten würde.

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Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro: „Davon würden enorm viele Menschen profitieren. Im Landkreis Kulmbach ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 5200 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 15 Prozent aller Jobs im Kulmbacher Land weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, sagt Matthias Günther. Er leitet das Pestel-Institut, das die aktuellen Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat. Die Gewerkschaft will damit ihrer Forderung nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn Nachdruck verleihen. „ Ziel muss es sein, die Jobs im Kreis Kulmbach aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt die Gewerkschaftssekretärin der NGG Oberfranken, Inga Schneider.

Rückenwind komme dabei auch vom Kanzler: Immerhin habe sich Olaf Scholz für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn stark gemacht. „Wenn’s nach dem Kanzler geht, dann soll das unterste Lohnniveau in zwei Schritten steigen – zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro pro Stunde“, erklärt Schneider. Die NGG Oberfranken macht deutlich, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen: „Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon vernünftig leben zu können“, macht Inga Schneider deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.

Ab Januar wird der Mindestlohn „um lediglich 41 Cent auf nur 12,82 Euro steigen“, so die NGG. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen. „Dabei müsste er eigentlich schon jetzt in Deutschland bei rund 14 Euro liegen“, sagt Inga Schneider. Das gehe klar aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor. Außerdem gebe die EU-Richtlinie der Bundesregierung eine weitere wichtige Hausaufgabe mit auf den Weg: „Sie muss für eine Erhöhung der Tarifbindung sorgen. Also dafür, dass mehr Menschen von einem Tarifvertrag profitieren.“