Zeuge berichtet, was er über zweifelhafte Zahlungen hörte: „Halt dich raus, das geht dich nichts an“ Gericht seziert den NKD-Einkauf

Von Manfred Scherer

Hinter Gittern musste er seinen 38. Geburtstag feiern. Über ein Jahr schmort der ehemalige NKD-Chef Michael Krause schon in der Untersuchungshaft. Am 20. Verhandlungstag des Untreueprozesses gegen den einstigen Hoffnungsträger des Bindlacher Textildiscounters stellt sich wieder mal die Frage: Ist Krause ein begnadeter Manager oder ein begnadeter Märchenerzähler?

Foto: Ritter Foto: red

3,7 Millionen Euro sind weg. Im Jahr 2012 vom Konto der NKD in Bindlach transferiert auf das Konto des Tochterunternehmens Sunfortune in Hongkong. Von da ging das Geld auf Konten einer Beratungsfirma in Zypern. Die „Zarando“, ein Unternehmen, das von einem Jugendfreund des damaligen NKD-Chefs Krause geführt wurde, erhielt das Geld nach der Anklage der Hofer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft zu unrecht. Schwere Untreue, zumindest zugunsten Dritter, wirft die Anklage Michael Krause vor. Mit angeklagt: Sein damaliger Co-Geschäftsführer und Prokurist Uwe K. aus Bindlach.

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Michael Krause behauptet: Mit dem Geld wurden sensible, ja gefährliche, Geheiminformationen eingekauft. Wissen über die Preisstrukturen von Lieferanten. Wissen, das einen entscheidenden Vorsprung bei Verhandlungen über die Einkaufspreise bei den Herstellern in Asien gebracht habe.

Die Staatsanwaltschaft glaubt Krause nicht. Ermittelt offensiv, ja aggressiv: Bekannte von Krause, auch sein Hauptverteidiger Volker Beermann, werden der Geldwäsche beschuldigt – also der Mithilfe dabei, die angeblich veruntreuten 3,7 Millionen zu verstecken, zu verschleiern.

Die Richter der 3. Strafkammer machen es sich weit schwerer. Unter dem Vorsitz des Richters Siegbert Übelmesser bemüht die Kammer sich um die Beantwortung einer zentralen Frage: Was, wenn Krause kein Märchenerzähler ist? Wenn seine Agentengeschichte – Herstellerpreise und Geheiminfos vom Spion via Skype-Telefonie – kein Märchen ist?

Dazu braucht es Vorstellungskraft: Wie speist ein Manager, der sich verpflichtet hat, diese Infos auch geheim zu halten, diese Infos in einen Geschäftsbetrieb wie den der NKD ein?

Ein im Jahr 2012 mit dem Warenmanagement bei der NKD befasster Zeuge erklärte, dass zur Zeit der angeklagten Millionenabflüsse tatsächlich die Einkaufspreise gesenkt worden seien. Und: „Das Bemühen, die Kostenstrukturen der Lieferanten zu erfahren, gibt es bei NKD schon seit 50 Jahren. Gelungen ist es nie.“ Unter Führung Krauses sei die Senkung der Einkaufspreise zur Hälfte über Einsparungen bei der Produktqualität, etwa dem Weglassen von Knöpfen oder Taschen, Verwendung anderen Materials oder ähnliche Maßnahmen erfolgt. Die andere Hälfte der Einsparungen sei bei den Preisverhandlungen mit den Herstellern in Asien durch die Einkäufer vor Ort erfolgt – NKD-intern hießen die Einkäufer, die viermal pro Jahr in Asien direkt mit Lieferanten die endgültigen Einkaufspreise aushandelten, „Beschaffer“.

Wenn Krause Geheiminformationen in die Firma eingespeist haben sollte – wer könnte das besser mitbekommen haben, als der damalige Leiter der Beschaffung in der NKD? So rückte am Dienstag ein 46-jähriger Mann in die Rolle eines möglichen Schlüsselzeugen. Er berichtete: Er habe von der ersten 500 000-Euro-Überweisung von der NKD-Tochter Sunfortune an die Beratungsfirma „Zarando“ erfahren und nachgefragt, wofür die erhöhten Kosten stünden. Sowohl von der Sunfortune Geschäftsführerin als auch von den beiden Angeklagten Uwe K. und Michael Krause, aber auch von Krauses Vorgänger in der Geschäftsführung habe er klar und deutlich gesagt bekommen: „Halt dich da raus, das geht dich nichts an.“

Ein Staatsanwalt könnte aus dieser Reaktion schließen: Ist doch klar, die Angeklagten wollten nicht, dass ihr untreues Gebaren auffliegt. Die Verteidigung hält dem entgegen: Der Zeuge verhandelte mit Hilfe eines Anwalts gerade um seinen Ausstieg bei der NKD. Teilt man einem Mann, der vielleicht demnächst zur Konkurrenz geht, Firmengeheimnisse mit?

Die Vernehmung dieses Zeugen ist noch nicht beendet. Heute wollen die Krause-Verteidiger eine Erklärung zu Vorwürfen der Staatsanwaltschaft abgeben: Die Behörde hatte den Anwälten ein Strafverfahren wegen übler Nachrede angedroht, nachdem die Verteidiger behauptet hatten, die Ankläger hätten den Aufenthaltsort eines wichtigen Zeugen bewusst verschwiegen.