Hilflos in die Kinderporno-Falle? Pegnitzer wegen Besitz widerlicher Bilder verurteilt

Nudesgang heißt die Whatsapp-Gruppe, in die ein 39-jähriger Pegnitzer 2019 eingeladen wurde. Angeblich ohne zu wissen, dass „nude“ auf Lateinisch „nackt“ heißt. Und angeblich ohne den Hintergedanken, sich dort nackte Kinder in widerlichen Posen anzuschauen. Da aber schon der Besitz solcher Fotos strafbar ist, wurde er am Dienstag (24. Mai 2022) am Amtsgericht Bayreuth verurteilt.

Nicht am Rechner – wie auf diesem Symbolbild –, sondern auf seinem Handy hatte ein 39-jähriger Pegnitzer eindeutig sexuelle Bilder von minderjährigen Personen. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht. Foto: dpa/Arne Dedert

Der Ursprung der Geschichte spielt in Stuttgart. Dort flogen Kinderporno-Verbrecher auf. Sie verschickten auch Dateien an den arbeitslosen Pegnitzer, selbst zweifacher Vater. Vor allem zwischen März und Mai 2019 bekam er die Bilder, die in die Nudesgang-Gruppe gestellt wurden. „Ich war zuvor in einer anderen normalen Gruppe, wurde von einem eingeladen und bin dann eben da rein.“

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Hintergrund: Bilder, die in Gruppen des Online-Nachrichtendienstes Whatsapp geschickt werden, werden in der Regel auf dem Handy dessen gespeichert, der sich das Bild ansieht. Egal, ob das Foto an einen persönlich adressiert ist und unabhängig davon, ob man es haben will.

„Wenn ich in so einer Gruppe bin, lösche ich sofort“

Dennoch, betont Staatsanwalt Lars Weidemann: „Wenn ich in so einer Gruppe bin, verlasse ich sie sofort, nachdem ich so ein ekelhaftes Bild bekommen habe.“ Zwar habe der Angeklagte die meisten gelöscht. Es wurden nur Vorschaubilder – Thumbnails – auf dem Telefon nachgewiesen. „Die Löschvorgänge könnten aber erst geschehen sein, nachdem er sie einige Tage angesehen hat und dann das Interesse verlor“, sagt Weidemann. Denn beschlagnahmt wird das Handy des Pegnitzers erst 2022. „Ermittlungen ergaben, dass die Nummer des Angeklagten immer dabei war“, sagt ein Polizeibeamter der Kripo Bayreuth, der als Zeuge geladen ist. „Bei der Sicherstellung waren Bilder dabei, die auch in Stuttgart festgestellt wurden.“

Einige auf dem Handy des Pegnitzers gefundene Bilder zeigen einen Penis, der in eine Vagina einer Minderjährigen eindringt. Andere der knapp 40 sichergestellten Aufnahmen zeigen, wie ein etwa Zehnjähriger Sex mit einer Frau hat, und zwei junge weibliche Personen beim Oralverkehr. In den meisten Fällen geht es um den Besitz jugendpornografischer Werke, bei denen die Minderjährigen zwischen 15 und 18 sind. In einigen Fällen geht es um Kinderpornografie, da die Gezeigten 14 oder jünger sind. „Das kann man anhand der Ausprägung der Geschlechtsmerkmale nachweisen“, sagt Richter Holger Gebhardt.

Tat noch vor der Verschärfung der Gesetze

„Man muss immer daran denken, dass es hier nicht nur um Bilder geht, sondern um Schicksale von Kindern, die sie so schnell nicht loswerden“, betont Staatsanwalt Weidemann. In seinem Plädoyer weist er daraufhin, dass die Taten vor dem 1. Juli 2021 geschahen. Seitdem gibt es ein neues, strengeres Gesetz gegen Kinderpornografie. „Sonst würden wir jetzt über ein Verbrechen reden und säßen am anderen Ende des Gebäudes“, sagt Weidemann im Bayreuther Justizpalast.

Zugunsten des Angeklagten spreche die Unrechtseinsicht. „Ich bereue, dass ich die Fotos auf dem Handy hatte. Das ist gar nicht mein Schema“, sagt der Mann. Gegen ihn spreche der lange Zeitraum, in dem er Bilder erhalten habe. Und die schlechte Sozialprognose. Der wegen Drogen-Delikten Vorbestrafte arbeitet seit 2013 nicht und hat nichts in Aussicht. Außerdem verstieß er schon gegen seine Bewährung, da er ohne Ticket mit dem Zug von Nürnberg nach Hersbruck fuhr. Weidemann fordert sieben Monate Haft – ohne Bewährung.

Verteidiger betont Hilflosigkeit des Mannes

Gegenrede von Verteidiger Johannes Driendl: Zwar sieht auch er seinen Mandanten als schuldig, betont aber die Hilflosigkeit des „einfach gestrickten“ Mannes, der von sich aus eine Betreuerin angefordert habe. „Man sollte hier nicht mit der vollen Härte des Gesetzes arbeiten.“ Driendl beantragt sechs Monate auf Bewährung und 100 Stunden Sozialarbeit.

Richter Gebhardt schickt den Angeklagten nicht ins Gefängnis. „Es spricht viel dafür, dass die Bilder im Wesentlichen gelöscht wurden. Eine Geldstrafe ist das passende Werkzeug.“ Das Urteil: Der wegen ausgebliebener Unterhaltszahlungen ohnehin verschuldete Mann muss eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à zehn Euro zahlen und trägt die Verfahrenskosten. Verteidiger und Angeklagter nehmen das Urteil an; die Staatsanwaltschaft nicht.