Wunsiedel - Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat dem Landkreis Wunsiedel noch immer keine Begründung geschickt, warum es dessen Klage gegen die Planung des Südost-Links abgewiesen hat. Wie berichtet, sind der Landkreis Wunsiedel, die Stadt Marktredwitz, der Bund Naturschutz und der Deutsche Wanderverband (Fichtelgebirgsverein) mit einem Eilantrag und einer Klage gegen die Höchstspannungs-Gleichstromtrasse (HGÜ) vorgegangen. Wie das Landratsamt Wunsiedel mitteilt, liegt die schriftliche Begründung der Ablehnung noch nicht vor.