Nur Spekulationen möglich
Der vom Landkreis engagierte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hält das Vorgehen der Leipziger Bundesrichter für „äußerst unglücklich, da hinsichtlich des Ausgangs des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens sowie über die Sinnhaftigkeit eines Rechtsmittels gegen diese Eilentscheidung keine weitere Einschätzung abgegeben werden kann“. Baumann kann daher nur spekulieren, was die Richter zu der Ablehnung bewogen haben kann. „Es besteht die Möglichkeit, dass der Senat eine Entscheidung über sämtliche Rechtsfragen im Eilverfahren als zu komplex angesehen und allein aufgrund einer Rechtsfolgenabwägung die Anträge abgelehnt hat, um den Netzausbau bis zur Hauptsacheentscheidung nicht zu verzögern“, teilt er in einem Schreiben mit. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache wären dann seiner Ansicht nach noch völlig offen. Allerdings, und auch das kann ein Grund sein, könnte der Senat zum Ergebnis gekommen sein, dass die Klage voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird.