Heute Urteil im Chefarzt-Prozess

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Es war einer der längsten Indizien-Prozesse am Landgericht Bamberg. Dabei waren die Vorwürfe klar und der Angeklagte hatte bereits anfangs des Prozesses im April vergangenen Jahres vieles eingeräumt. Heinz W. (51), einst angesehener Chefarzt der Gefäßchirurgie am Klinikum Bamberg soll zwölf meist junge Frauen sediert und sich dann an ihnen vergangen haben. An diesem Montag fällt das Urteil.

 Foto: red

Es ist ein Prozess, an dessen Ende einige Fragen offen bleiben. Fragen, die nach der Festnahme von W. im August 2015 gar nicht zu geben schien: Ein Mann, der seine Position schamlos ausgenutzt hatte, den Frauen, Patientinnen und Mitarbeiterinnen, eine Studie vorgelogen hatte, ihnen ohne ihr Wissen nach Dienstschluss und ohne klinisches Personal in der Klinik Bamberg ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht hatte, sie im Intimbereich fotografierte, mindestens zweien von ihnen Sexspielzeug einführte, um seine Lust zu befriedigen. Beweise: eine Million Fotos auf seinem Computer, dazu eindeutig pornografische Fotos mit Praktiken, die zu seinem Vorgehen in der Klinik passten, dazu private Fotos, bei denen er sich selbst Sexspielzeug einführte. Dann war da noch der Fall mit dem 18-jährigen Patenkind seiner Frau. W. machte das Mädchen betrunken, filmte es heimlich auf der Toilette und macht Aufnahmen, als er mit Dildos, die er ihr zu ihrem Geburtstag geschenkt hatte, über den Bauch fuhr. Der Fall W. schien klar: 15 Jahre forderte Staatsanwalt Bernhard Lieb wegen schwerer Vergewaltigung, W. habe die Frauen mit starkem Beruhigungsmittel teils mit dem Auto nach Hause fahren lassen. Lebensgefahr.

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„Der Antrag ist ein Amoklauf“

Nicht nur W.s drei Verteidiger sahen die Forderung des Staatsanwalts als überzogen an, auch andere Prozessbeobachter. Verteidiger Klaus Bernsmann nannte sie „bizarr“, „barbarisch-maßlos“ und einen „Amoklauf“. Er selbst verwendete in seinem Plädoyer das Wort „Freispruch“ nicht. Aber er sagte, „wenn es – unterstellt – Vergewaltigung bzw. sexuelle Nötigung wäre“, dann seien die Taten minder schwer. Die Strafe läge zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. „Einen Grund, sich nicht an der unteren Grenze zu orientieren, wäre nicht ersichtlich. Wenn überhaupt ist auf eine bewährungsfähige Strafe zu erkennen“. Alles andere sei „over-kill“ oder „pure, endlose Rache“.

Ungeklärte Fragen

Eine Frage, die in der Verhandlung nicht geklärt wurde, ist die, ob W. aus rein sexueller Lust gehandelt hat. Er betonte bis zum Schluss, alles aus Forschungszwecken gemacht zu haben. W.s Verteidiger sehen im Gegensatz zum Staatsanwalt keine Vergewaltigung. „Eine bloße Sedierung ist sicher kein ausreichendes Indiz für eine schwere Vergewaltigung“, sagte Bernsmann in seinem Plädoyer. Außerdem habe es keine Zeichen von  schwerer Vergewaltigung gegeben: „kein Beischlaf, keine Erniedrigung, keine Demütigung, keine zusätzliche Beleidigung.“

Auch nicht geklärt wurde, ob die Frauen wirklich nichts wussten von der „Behandlung“ durch W. Nach seinen Worten hatte er sie aufgeklärt, manche hätten sogar unterschrieben.

Auch nicht geklärt wurde, wie der Blut-Test der Hauptbelastungszeugin zustande kam. Die damals 28-Jährige hatte den Fall ins Rollen gebracht, als sie nach der Untersuchung bemerkt haben will, dass sie Erinnerungslücken hatte. Sie fuhr zunächst vom Klinikum Bamberg zum Tanzen, spät nachts dann traf sie sich mit ihrem Vater, einem Internisten, der ihr Blut abgenommen haben soll.

Wie kamen die Blutwerte zustande?

Auch die Blutwerte selbst waren im Laufe der mehr als 70 Verhandlungstage umstritten. Die Werte waren entweder so hoch, dass die Zeugin völlig betäubt hätte sein müssen, oder so niedrig, dass sie alles hätte mitbekommen müssen. Außerdem gab es Restwerte von Methadon in ihrem Blut, einem Ersatzstoff für Drogenabhängige. Auch dieser Wert wurde nicht geklärt. Die Verteidiger klagen, dass kein eigener Sachverständiger für Fragen des verabreichten Beruhigungsmittels gefragt wurde.

Eine Million Fotos?

W. und seine Verteidiger klagten auch immer wieder über eine „Vorverurteilung“. So hatte die Staatsanwaltschaft bereits kurz nach W.s Verhaftung von mehr als einer Million Fotos gesprochen –  letztlich ging es um knapp 70. W.s Verteidiger Bernsmann nannte dies „vorschnell und vorlaut“ und sprach von einem „Präparieren der Öffentlichkeit“. Bernsmann: „Staatliche Institutionen haben einer uferlosen Vorverurteilung und Stigmatisierung des Dr. W. Vorschub geleistet“. Staatsanwalt Bernhard Lieb räumt in seinem Plädoyer ein, dass die Zahl eine Million „falsch“ gewesen sei.

Der Kurier berichtet freilich im Laufe des Tages vom Ende des Prozesses.

 

Die Vorgeschichte können Sie hier nachlesen: