Helfer des Ex-Jagdpächters zieht Klage zurück Wasserknoden: Rätsel um den Tod von Hirsch Jacky bleibt ungelöst

Von Sarah Bernhard

Knapp zwei Jahre nach Jackys Tod ist nun auch der letzte Gerichtsprozess rund um den zahmen Damhirsch beendet. Einer der beiden für den Tod verantwortlichen Jäger hatte gegen die Stadt Bayreuth geklagt. Er sah nicht ein, dass er seinen Jagdschein für fünf Jahre verlieren sollte, sein Jagdgenosse aber nur für drei. Das Gericht sah das ähnlich. Und doch kam alles anders als geplant.

 
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Damhirsch Jacky war wie ein Familienmitglied bei den Motschmanns in Wasserknoden. Am 21. Februar 2013 starb er einen grausamen Tod. Repro: Gewinner Foto: red

Es war im Februar 2013, als der weiße Damhirsch Jacky sein Leben verlor. Warum, das weiß bis heute niemand. Fakt ist, dass dem zahmen Hirsch, der bei Familie Motschmann in Wasserknoden lebte, mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten wurde. Als Grund für die Tat gaben ein Jagdpächter und sein Helfer damals an, dass der Hirsch nicht geflohen sei, als sie sich näherten. Sie hätten deshalb gedacht, er sei krank, der Helfer habe ihn zur Sicherheit getötet. Wegen gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung bekamen die beiden einen Strafbefehl.

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Der Jagdpächter akzeptierte ihn, der Helfer nicht. Es kam zur Verhandlung, der Helfer musste 200 Euro Geldauflage und 550 Euro Schadenersatz zahlen. Die untere Jagdbehörde der Stadt Bayreuth entzog den beiden den Jagdschein: Der Helfer, der das Messer führte, muss ihn für mindestens fünf Jahre abgeben, der Ex-Pächter, der den Strafbefehl akzeptierte, für drei Jahre.

Kläger: Habe Hirsch mit Schlag auf den Kopf betäubt

Doch der Helfer klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Stadt Bayreuth: Diese Ungleichbehandlung sei ungerecht, zumal er den Hirsch vor seinem Tod noch mit einem Schlag auf den Kopf betäubt habe. Mit der stumpfen Seite einer Hacke.

Was sich nach noch mehr Gewalt anhört, hätte tatsächlich ein Argument sein können. Denn laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier ohne Betäubung zu töten. Eine Betäubung hätte den Mann also entlasten können. Allerdings hätte sie erstens ein Tierarzt übernehmen müssen. Und zweitens hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Jacky untersucht hat, an dessen Schädel keine Schlagspuren gefunden.

"Was Sie anführen, erscheint wenig glaubhaft"

Und das ist nicht alles: Noch bevor der Prozess richtig begonnen hat, zählt der vorsitzende Richter der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts weitere Gründe auf, die gegen die Argumentation des Klägers sprechen. „Was Sie anführen, erscheint wenig glaubhaft und ist keine ausreichende Entschuldigung“, sagt Gerd Lederer. „Schon allein deshalb, weil Ihnen bekannt war, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Damhirschgehege befindet.“ Statt den Hirsch zu töten, hätten die beiden laut Lederer Besitzerin Ingrid Motschmann informieren müssen, damit diese Jacky wieder hätte einfangen können.

Und Lederer ist immer noch nicht fertig: Selbst wenn der Tod notwendig gewesen wäre, hätte Jacky durch eine Kugel sterben müssen. Oder zumindest durch einen sogenannten Fangstoß ins Herz. Keinesfalls aber durch einen Schnitt in die Kehle. „Nach dem Eindruck des Gerichts ist das ein klarer Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit.“

Jagdschein-würdig ist nur, wer zuverlässig ist

Jagdrechtlich zuverlässig, und damit würdig, einen Jagdschein zu besitzen, ist aber nur der, an dessen Zuverlässigkeit keinerlei Zweifel besteht. Der also die Waidgerechtigkeit einhält. Und so kommt das Gericht zum gleichen Schluss wie der Kläger: Obwohl es der Helfer und nicht der Ex-Jagdpächter war, der Jacky tötete, sei die unterschiedlich lange Sperrzeit ungerecht. Und entscheidet doch anders: Nicht die Sperrzeit des Klägers sollte verkürzt, sondern die des Ex-Jagdpächters verlängert werden. Entscheiden kann das Gericht das aber nicht. Das liegt im Ermessen der unteren Jagdbehörde.

„Wir haben die Anregungen des Gerichts mit Interesse zur Kenntnis genommen. Bei der Entscheidung werden sie berücksichtigt worden“, wird später Ruth Fichtner, Leiterin des Rechtsamts der Stadt Bayreuth, sagen. Erst einmal lässt sie sich aber auf einen Vorschlag Lederers ein: Wenn der Ex-Jagdpächter seinen Jagdschein zurückbekommt, bekommt auch der Helfer ihn zurück. Dafür verzichten er und sein Anwalt Joachim Voigt auf die Klage. Der letzte Prozess um Jacky ist damit beendet, sein Tod wird wohl immer im Dunkeln bleiben.