Hat ein 33-Jähriger wegen eines Beziehungsstreits den Brand gelegt? Prozess um Brand in Hummeltal: Ein heißer Verdacht

Von Manfred Scherer

Ein Brand und ein Verdächtiger. Böse Gerüchte und eine Anklage. 15 Zeugen und kein Urteil. Die Frage, ob der Brand eines Geräte- und Holzschuppens in Hummeltal Ende März 2014 Brandstiftung war oder nicht, ist vor dem Schöffengericht in Bayreuth zu einem Indizienprozess geworden – mit groben Alibiüberprüfungen und vagen Zeugenaussagen.

Nur Indizien, keine Beweis, führt die Anklage gegen einen 35-jährigen Angeklagten ins Feld, der einen Schuppen in Hummeltal angezündet haben soll. Foto: red Foto: red

Der Schuppen auf einem Grundstück in der Geseeser Straße brannte am 30. März um 4.40 Uhr aus. Das Gebäude stand so nah am angrenzenden Wohnhaus, dass die Feuerwehren zu tun hatten, dass das Feuer nicht übergriff.

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Zehn Monate danach steht ein 35-jähriger Mann vor Gericht. In Verdacht geriet er wegen böser Gerüchte: Er könnte es gewesen sein, hieß es. Er könnte ein Motiv gehabt haben, hieß es. Er könnte in jener Nacht da gewesen sein, hieß es.

Sie raufen sich ums Sorgerecht

Er hatte einige Jahre in Hummeltal gewohnt. Mit seiner damaligen Freundin, der Mutter seines Kindes. Die beiden sind getrennt, zerstritten. Sie raufen sich ums Sorgerecht für das Kind.

Im Haus neben dem Schuppen wohnen die Eltern der Ex-Freundin: Am Tag vor dem Brand wollte der Angeklagte sein Kind. Es wurde ihm verweigert. Die Eltern sagen als Zeugen: Er begann mit Telefonterror. Sie sagen aber auch: Dass der Angeklagte in den Jahren dieses Beziehungsstreits mal austickt, das sei „Routine“.

"Pass bloß auf, sonst zünde ich dich an."

Es gibt ein zweites Anklagedelikt. Bedrohung der Ex-Freundin mit Querverweis auf die Brandstiftung. Der Angeklagte soll zu der heute 33-Jährigen gesagt haben: „Ich habe erfahren, du erzählst, ich bin der Feuerteufel? Pass bloß auf, sonst zünde ich dich an.“

Im Prozess schweigt der Angeklagte. Seine Ex-Freundin berichtet über das Auf und Ab der Beziehung. Über die Bedrohung am Telefon sagt sie nichts. Erst, als ihr das Zitat vorgehalten wird, sagt sie: „Ach ja, das stimmt, ich erinnere mich.“ Doch sie macht nicht den Eindruck, als ob sie vor Angst eingeschüchtert ist. Dass sie die Drohung ernst genommen haben will, sagt sie erst auf Nachfrage. Der Verteidiger des Angeklagten schlägt mit einem Gegengerücht zurück: Die Ex-Freundin seines Mandanten habe geäußert, sie wolle den lästigen Kindsvater in den Knast bringen, „verräumen“ lassen.

Ein Alibizeuge schüttelt den Kopf

Ja, sagt ein Zeuge aus, davon habe die Frau nach Jahren des Ärgers mit dem Angeklagten geträumt. Dass sie in der Tatnacht ihren eigenen Schuppen angezündet haben könnte? Da schüttelt der Zeuge den Kopf. Er gibt der Frau ein Alibi – sie habe bei ihm übernachtet. Die 33-Jährige war mit ihm im Nachbarort in Mistelgau auf Kneipentour. „Wir waren beide gut beinander. Aber über Hummeltal sind wir nicht heimgelaufen.“

Wie kam es zur Anklage? Aufgrund des Beziehungsstreits sahen Kripo und Staatsanwaltschaft ein mögliches Tatmotiv beim Angeklagten. Hinzu kam: Der zuständige Brandfahnder fand in dem abgebrannten Schuppen eine Brandstelle vor, bei der er eine technische Ursache ausschloss. Vor Gericht bestätigt der Kriminaler auch: Einen Gutachter habe er nicht hinzugezogen.

Die Kripo greift zum Wundermittel

War der Angeklagte in der Brandnacht in Hummeltal? Eine Zeugin sah in einer Seitenstraße ein Auto wie es der Angeklagte fährt. Mit Forchheimer Kennzeichen – der Angeklagte wohnt im Landkreis Forchheim. Die Zeugin erinnert sich nur noch an FO für Forchheim – die konkrete Autonummer hat sie sich nicht gemerkt.

Die Kripo griff zum neuen Wundermittel der digitalen Aufklärung: Das Handy des Angeklagten war in der Brandnacht in der Funkzelle Hummeltal eingeloggt. Der Kriminaler muss einräumen: der Begriff Funkzelle beschreibt einen 15 Kilometer-Radius um Hummeltal.

Staatsanwältin Katharina Roggenbrod hält die Indizienkette für schlüssig und beantragt zwei Jahre und acht Monate Haft. Verteidiger Maximilian Glabasnia sagt: „Das reicht nicht“. Er beantragt Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Und er beantragt, einen weiteren Zeugen zu hören. Einen Freund des Angeklagten, der eine Partner-Handykarte zum Mobiltelefon seines Mandanten hat.

Das Gericht will erst einmal zumindest diesen Zeugen hören. Deshalb gibt es trotz Plädoyers noch kein Urteil. Der Prozess geht am Donnerstag weiter.