Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Aushilfslehrer zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben soll. Die Strafe wurde nach Gerichtsangaben zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Zudem erhielt der 30-Jährige eine Arbeitsauflage von 240 Stunden sowie eine Therapieweisung.