Handy am Steuer: Radler getötet

Von Christina Sticht,
Symbolfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa Foto: red

Es fließen Tränen - bei der Täterin und den Angehörigen des Opfers. Weil sie mit ihrem Freund telefonierte, hat eine 25-Jährige eine rote Ampel übersehen und mit ihrem Sportwagen einen Radler getötet. Ist der tragische Unfalltod des Mannes nur ein Einzelfall?

 
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Mails lesen, Nachrichten tippen, telefonieren - mehr als die Hälfte der Autofahrer nutzen nach Angaben von Verkehrsexperten ihr Smartphone auch im Auto. Doch die Ablenkung am Steuer kann fatale Folgen haben und Leben zerstören. Vor dem Amtsgericht Hannover stand am Donnerstag eine 25-Jährige, die wegen eines aufwühlenden Gesprächs mit ihrem Freund am Handy eine rote Ampel übersah und einen 67 Jahre alten Radfahrer tödlich verletzte.

Sohn als Nebenkläger

Der Sohn des Getöteten saß der Angeklagten im Gerichtssaal gegenüber. „Bitte glauben Sie mir, es tut mir alles so leid“, sagte die dunkelhaarige, zierliche Angeklagte schluchzend. „Es steht mir nicht zu, um Vergebung zu bitten. Aber es ist kein Tag und keine Nacht vergangen, an dem ich nicht an Ihren Vater gedacht habe.“

Zahlreiche Angehörige des Unfallopfers verfolgten den Prozess, in dem der Sohn als Nebenkläger auftrat. Die Familie des getöteten 67-Jährigen lehnte eine Schmerzensgeldzahlung ab. Kein Geld der Welt könne den Verlust des Vaters ersetzen, ließ der Sohn erklären.

14 Monate auf Bewährung

Richterin Monika Pinski verurteilte die 25-Jährige nach der Vernehmung von neun Zeugen und zwei Sachverständigen zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss die Zahnarzthelferin für ein Jahr ihren Führerschein abgeben und eine Geldbuße von 3600 Euro zahlen.

„Die Verurteilung beruht weitestgehen auf dem Geständnis der Angeklagten“, betonte die Richterin. In ähnlich gelagerten Fällen versuchten Autofahrer häufig, sich herauszureden oder eine Teilschuld dem Opfer zu geben.

Die junge Frau sagte dagegen: „Ich weiß heute, dass ich das Telefongespräch hätte unterbrechen oder anhalten müssen.“ Ihr Verteidiger gab zu bedenken: „Nicht nur das illegale Telefonieren mit dem Handy ist eine Gefahr, auch das legale Telefonieren im Auto.“

Seit mindestens vier Sekunden rot

Seine Mandantin habe mit einem Headset telefoniert. Wie ein Gutachter schilderte, war die Ampel an der vielbefahrenen geraden Straße bereits mindestens vier Sekunden rot, als die Frau auf die Kreuzung fuhr und den Rentner auf dem Fahrrad erfasste.

Am Unfallort erinnert heute noch ein weiß bemaltes Fahrrad an den getöteten Radfahrer. Die Idee dieser „Ghost Bikes“ stammt aus den USA. Reinhard Spörer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) will damit für gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr werben.

„Das Unfallaufkommen steigt durch die Handy-Benutzung, ganz gleich ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger“, sagt Spörer. Die Strafen für Menschen, die mit Handy am Steuer erwischt würden, seien in Deutschland viel zu niedrig, kritisiert er.

Tippen tötet

Wie viele Unfälle tatsächlich durch Smartphones am Steuer verursacht werden, ist unbekannt. In Niedersachsen läuft schon seit 2014 die Präventionskampagne „Tippen tötet“, denn auch das Nachrichtenlesen und Schreiben ist lebensgefährlich. Bei Tempo 50 bedeutet ein fünf Sekunden kurzer Blick des Fahrers aufs Handy 70 Meter Blindflug über die Straße.

Das Land Niedersachsen startete im Januar eine Studie, um der Ablenkung durch Handys im Straßenverkehr auf den Grund zu gehen und weitere Präventionsansätze zu finden. Ein Jahr lang werden in den Polizeidirektionen Braunschweig, Hannover und Osnabrück Verkehrsunfälle detailliert analysiert, bei denen Ablenkung als Unfallursache vermutet wird. Beteiligt sind auch Unfallforscher der TU Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover.

Frau hatte versucht, das Telefonat zu vertuschen

In der Polizei-Praxis sei es äußerst schwierig, bei der Unfallaufnahme beweiskräftig festzustellen, ob das Benutzen eines Smartphones die Unfallursache war, sagt die Sprecherin des Innenministeriums, Svenja Mischel. Eine Sicherstellung des Handys durch die Polizei sei darüber hinaus nur dann möglich, wenn ein Anfangsverdacht vorliege.

Im Fall des getöteten Radfahrers hatte die Angeklagte mehr als elf Minuten lang mit ihrem Freund telefoniert, während der Unfall passierte. Zunächst hatte die junge Frau versucht, das Telefonat zu löschen, es wurde aber rekonstruiert. Diesen Versuch bereue sie ebenfalls zutiefst, sagte sie unter Tränen vor Gericht.

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