Die Verteidiger sagen: Das ist nicht bewiesen
Dem traten vor allem Alber D.’s Verteidiger entgegen. Jochen Kaller, Silvia Wunderle und Werner Brandl sind überzeugt, dass Alber D. eine Beteiligung an der Planung des Überfalls nicht nachgewiesen werden könne. Die Anwälte verwiesen auf die Beweisaufnahme, bei der der vermeintlich wichtigste Beweis gegen ihren Mandanten im Prozess untersucht und widerlegt worden sei. Es geht hierbei um einen Besuch von Alber D. im Casino in Himmelkron, bei dem der Angeklagte angeblich den Kassierzeitpunkt „ausbaldowern“ wollte. Die Angestellte, die damals mit ihm sprach, hatte erst im Nachhinein davon gesprochen, dass sie damals nach den Kassierzeiten gefragt worden sei. Tatsächlich sei Alber D. im Casino gewesen, um nach den Lohnzetteln seiner künftigen Frau zu fragen. Nach Ansicht der Verteidiger ist das durch eine Handy-Kurzmitteilung der Zeugin belegt, die diese kurz nach dem Gespräch geschrieben hatte und in der eben von den Lohnzetteln die Rede ist und nicht von einer Nachfrage nach Kassierzeitpunkten. Alle Verteidiger verwiesen darauf, dass die Kassierzeitpunkte sich jahrelang nicht geändert hatten. Das Fazit: Alber und Silvia D. können nicht für die Verabredung zum Überfall bestraft werden - nur dafür, dass sie für die Gangster eine scharfe Waffe aufbewahrt hatten.