Haftstrafen im Casino-Prozess beantragt

Von Manfred Scherer

Nach sieben Tagen Beweisaufnahme ist der Prozess um den vereitelten Casino-Überfall vom Sommer 2016 entscheidungsreif. Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer meint, dass alle vier Angeklagten an der Planung des Überfall beteiligt waren. Er hat Haftstrafen von dreimal je viereinhalb Jahren und einmal dreieinhalb Jahren beantragt. Die Verteidiger sind – bis auf einen – ganz anderer Ansicht.

Die Festnahmeaktion der mutmaßlichen Räuberbande in der Eisbar in der Bahnhofstraße am 28. Juni 2016 erregte großes Aufsehen. Foto: Archiv Foto: red

Dem für den 29. Juni 2016 geplanten Überfall auf das Joker-Casino in Himmelkron war die Kripo in Hannover auf die Schliche gekommen. Das dortige Kommissariat zur Bekämpfung von Bandenkriminalität observierte und überwachte eine mindestens vier Mann starke Gruppe von Kosovo-Albanern, die bundesweit Einbrüche begangen haben sollen.

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Das SEK sprengt das Treffen in der Eisbar

Aus abgehörten Telefongesprächen hörte die Kripo heraus: Die Bande bereitete im Sommer einen Coup vor. Ziel war das Spielcasino in Himmelkron. Am 28. Juni 2016 überschlugen sich die Ereignisse. Die Albanderbande aus Hannover reiste nach Bayreuth an. In der Eisbar in der Bahnhofstraße fand ein Treffen statt, zu dem die vier Angeklagten stießen, die nun in Bayreuth vor Gericht stehen. Ein Spezialeinsatzkommando nahm alle fest. Die aus Niedersachsen angereisten Albaner sollen in Hannover angeklagt werden. Gegen ein Pärchen aus Bayreuth, den 37-jährigen Alber D., seine Ehefrau Silvia und gegen zwei kurz vor der Festnahme aus Belgien angereiste Albaner läuft der Prozess seit Mitte Januar.

Der Staatsanwalt glaubt dem Bayreuther Pärchen nicht

Nun zog Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer in seinem Plädoyer sein Fazit. Die Kernfrage des Verfahrens, nämlich die, ob Alber und Silvia D. zufällig und eher ungewollt Helfershelfer der niedersächsischen Gangsterbande wurde, beantwortete der Ankläger zu Ungunsten des Bayreuther Paares: Alber und Silvia D. haben nach Eichelsdörfers Überzeugung vorsätzlich und ohne Zwang an dem Plan für den Casino-Überfall mitgeschmiedet. Die dreieinhalbjährige Strafe beantragte der Ankläger für Silvia D.

Wurden der Tatort und die Kassierzeit ausbaldowert?

Sylvia D., eine ehemalige Angestellte des Spielcasinos, versuchte demnach den Gangstern die wichtigste Tatinformation zu besorgen: ob der regelmäßige Kassierzeitpunkt im Joker-Casino in Himmelkron schon stattgefunden habe oder noch stattfinden werde. Und ihr mitangeklagter Ehemann – Alber D. und Sylvia D. hatten erst Ende Januar geheiratet – hat nach Überzeugung des Staatsanwalts kurz vor dem geplanten Raub persönlich versucht herauszubekommen, ob die Kassierung schon erfolgt sei oder erst in der kommenden Woche stattfinden werde. Deshalb, so Eichelsdörfer, seien beide wegen der Verabredung zu einem schweren Raub schuldig zu sprechen.

Die Verteidiger sagen: Das ist nicht bewiesen

Dem traten vor allem Alber D.’s Verteidiger entgegen. Jochen Kaller, Silvia Wunderle und Werner Brandl sind überzeugt, dass Alber D. eine Beteiligung an der Planung des Überfalls nicht nachgewiesen werden könne. Die Anwälte verwiesen auf die Beweisaufnahme, bei der der vermeintlich wichtigste Beweis gegen ihren Mandanten im Prozess untersucht und widerlegt worden sei. Es geht hierbei um einen Besuch von Alber D. im Casino in Himmelkron, bei dem der Angeklagte angeblich den Kassierzeitpunkt „ausbaldowern“ wollte. Die Angestellte, die damals mit ihm sprach, hatte erst im Nachhinein davon gesprochen, dass sie damals nach den Kassierzeiten gefragt worden sei. Tatsächlich sei Alber D. im Casino gewesen, um nach den Lohnzetteln seiner künftigen Frau zu fragen. Nach Ansicht der Verteidiger ist das durch eine Handy-Kurzmitteilung der Zeugin belegt, die diese kurz nach dem Gespräch geschrieben hatte und in der eben von den Lohnzetteln die Rede ist und nicht von einer Nachfrage nach Kassierzeitpunkten. Alle Verteidiger verwiesen darauf, dass die Kassierzeitpunkte sich jahrelang nicht geändert hatten. Das Fazit: Alber und Silvia D. können nicht für die Verabredung zum Überfall bestraft werden - nur dafür, dass sie für die Gangster eine scharfe Waffe aufbewahrt hatten.

Möglicherweise bekommen die Verteidiger recht: Noch vor den Beginn der Plädoyers hatte das Gericht den Haftbefehl gegen Alber D. außer Vollzug gesetzt.

Eine unbrauchbare DNA-Spur?

Jörg Stingl, Verteidiger eines der aus Belgien gekommenen Albaner beantragte Freispruch nach dem Zweifelsgrundsatz. Stingl verwies auf den einzigen vermeintlichen Beweis gegen seinen Mandanten: DNA-Spuren an einer scharfen Waffe, die angeblich für den Raub hätte verwendet werden sollen. Stingl meint, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass diese Waffe dadurch „verseucht“ worden sei, indem sie in ein T-Shirt gewickelt wurde, das seinem Mandanten gehöre – eine Übertragung der DNA-Spur also möglich sei.

Nur Rechtsanwalt Hilmar Lampert, der Verteidiger des anderen Mannes aus Belgien, sieht den Tatnachweis durch die abgehörten Telefonate und alle anderen Indizien geführt. Allerdings findet er den Antrag des Staatsanwalts gegen seinen Mandanten zu hoch.

Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.