Der Leitende Oberstaatsanwalt Dippold erklärte, S. sei mit einem Alter von 18 als Heranwachsender einzustufen. Das bedeutet rechtlich: Wird er angeklagt, dann zur Jugendkammer des Landgerichts. Dieses Gericht muss dann entscheiden, ob S. als Jugendlicher oder als Erwachsener eingestuft wird. Diese Frage könnte im Fall von Mord von großer Bedeutung sein: Für jugendliche Mörder ist die Höchststrafe zehn Jahre, für erwachsene lebenslänglich. Dippold bestätigte auch, dass in Fällen solcher Kapitaldelikte üblicherweise psychiatrische Sachverständige hinzugezogen werden, um die Schuldfähigkeit eines Beschuldigten zu prüfen.
Die vier Kinder des getöteten Ehepaares sind, wie berichtet, in Obhut des Jugendamtes.
Vor dem Haus in Mistelbach wurden Kerzen aufgestellt und ein Karton mit einem Wort: „Warum“. Darunter drei Fragezeichen. Die Frage nach dem Motiv treibt die Ermittler noch um. Laut Polizeisprecher Potzel ist der Hintergrund für diesen „Gewaltausbruch“ noch nicht geklärt. Auch Hilmar Lampert, der schon viele Jahre Strafverteidiger ist, sagte, ein richtige Motiv sei derzeit nicht erkennbar: „Ein unfassbarer Fall.“
Nachbarn hatten berichtet, dass es in der Familie Ärger und Probleme gegeben habe – dabei sei es wohl um die Beziehung von Felix S. zur ältesten Tochter gegangen. Das Mädchen ist nach Informationen unserer Zeitung Schülerin in einem Bayreuther Gymnasium.
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