Schriftsteller Jean Ziegler kann sich an keine Vorgänge erinnern Fall Mollath: Kein Beweismaterial für Schwarzgeld in der Schweiz

Gustl Mollath hat kein Beweismaterial für eine angebliche Schwarzgeldaffäre in die Schweiz geschickt. Dies bestätigte jetzt auch der Schweizer Schriftsteller Jean Ziegler dem Magazin Der Spiegel. Auch der Kurier hatte ihm eine Anfrage geschickt. Ziegler sagte dem Magazin: „Ich erinnere mich an diese Vorgänge nicht.“

 Foto: red

Mollath hatte im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages gesagt, er habe weiteres Beweismaterial für seine Schwarzgeldvorwürfe zu Ziegler und zur Nazijägerin Beate Klarsfeld geschickt, weil es in Deutschland nicht sicher sei. Klarsfeld hatte dies im Kurier-Gespräch vergangene Woche klar verneint.

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Mollath behauptet, seit sieben Jahren zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie zu sitzen. Er sieht sich als Opfer eines Komplottes, weil er einen angeblichen Schwarzgeldskandal angezeigt habe. Um diesen zu vertuschen, habe ihn seine Ex-Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Wie berichtet, hatte Petra M. dem allerdings in einem Exklusiv-Interview mit dem Kurier widersprochen. Schwarzgeld sei erst ein Thema gewesen, nachdem sie sich von Mollath getrennt hatte.

„Das ist Quatsch“

Zwischenzeitlich relativierte sein Anwalt Gerhard Strate die Meldung, Mollath wolle als Direktkandidat für den Bundestag antreten. „Das ist Quatsch.“ Wie berichtet, hatte ein Münchner Anwalt Mollath als Direktkandidaten für die Bundestagswahl angemeldet. Im Wahlkreis Fürstenfeldbruck. Mollath selbst nimmt gegenüber dem Kurier keine Stellung.

Auch zeichnet sich keine vorzeitige Entlassung des 56 Jahre alten Nürnbergers aus der Psychiatrie ab. Eine Beschwerde von Mollaths Anwalt Strate wegen angeblicher Untätigkeit des Landgerichts Regensburg hat das Oberlandesgericht Nürnberg als unzulässig zurückgewiesen. Strate hatte sich beschwert, weil das Landgericht Regensburg es abgelehnt hatte, über eine Aussetzung von Mollaths Unterbringung zu entscheiden. Dem Kurier sagte Strate, er werde jetzt vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

ott/dpa